Von: „Michael Schiffmann“ <………………….>
Datum: Samstag, 24. März 2007 05:15
Mumias Fall tritt nun definitiv in die letzte Phase!OpEdNews, 23. März, 2007
Drittes Bundesberufungsgericht in Philadelphia setzt Termin für mündliche Anhörung fest von Dave Lindorff
Mumia Abu-Jamal, der Journalist und ehemalige Black-Panther-Aktivist aus Philadelphia, der sich seit 1983 in Pennsylvania im Todestrakt befindet, kann nun endlich seine Argumente für eine Berufung gegen seine Verurteilung wegen Polizistenmorde und sein Todesurteil vortragen. Dies wird vor einem dreiköpfigen Gremium des Dritten Berufungsgerichts geschehen, das für den 17. Mai 2007 eine Anhörung anberaumt hat.Bei diesem Hearing wird Abu-Jamal argumentieren, dass sein ursprüngliches Verfahren wegen Mordes an dem Polizeibeamten Daniel Faulkner im Jahr 1981 aufgrund der rassistischen Parteiischkeit des Staatsanwalts bei der Geschworenenauswahl unrettbar unfair war. Er wird darlegen, dass seine Verurteilung durch eben jene Geschworenen keinen Bestand haben kann, weil der Richter dem Ankläger widerrechtlich erlaubte, den Juroren ein falsches Gefühl ihrer Verantwortung zu vermitteln, indem er ihnen versicherte, dass der Angeklagte ganz unabhängig von ihrer Entscheidung ohnehin noch „eine Berufung nach der anderen“ haben würde, weshalb ihre Entscheidung „gar nicht endgültig sein würde“.Er wird weiter ausführen, dass seine bisherigen Versuche, eine Aufhebung seiner Verurteilung wegen Mordes zu erreichen, in Pennsylvania an der Tatsache scheiterten, dass er dort vor einem Richter stand, der ganz offen Partei für die Anklage ergriff.Bei dieser Anhörung wird aber auch die Forderung der Staatsanwaltschaft vorgetragen werden, dass das Todesurteil gegen Abu-Jamal – das im Dezember 2001 von einem Bundesrichter am nächstniedrigen Gericht aufgehoben worden war. Der erwähnte Bundesrichter war 2001 zu dem Schluss gekommen, dass das Geschworenengericht Abu-Jamal erst nach fehlerhaften und verwirrenden Anweisungen des vorsitzenden Richters Albert F. Sabo zum Tode verurteilt hatte und dass die Geschworenen durch das ihnen vorliegende Formular zur Bestimmung des Strafmaßes noch mehr in die Irre geführt wurden.Inzwischen ist auch an die Öffentlichkeit gedrungen, dass die Bezirksstaatsanwaltschaft Philadelphias Anfang März erfolglos versucht hat, das gesamte 3. Bundesberufungsgericht – eines der liberaleren Gerichte der USA – von der Anhörung von Abu-Jamals Berufung auszuschließen, weil durch Abu-Jamals Behauptung rassistischer Parteiischkeit des Staatsanwalts bei der Juryauswahl auch der damalige Vorgesetzte des zuständigen Staatsanwalts, Ed Rendell (der inzwischen Gouverneur des Bundessstaates Pennsylvanias ist) der bewussten Rechtsbeugung beschuldigt werde. Der Zusammenhang zum 3. Bundesberufungsgericht besteht hier darin, dass Rendells Ehefrau Marjorie eine der insgesamt nur elf Richterinnen und Richter an diesem unmittelbar unter dem US-Supreme Court stehenden Gericht ist.Was das betrifft, hält Abu-Jamals Anwalt Robert R. Bryan der Staatsanwaltschaft entgegen, dass die Verteidigung niemals dem heutigen Gouverneur und damaligen Vorgesetzen des in Abu-Jamals Verfahren direkt tätigen Anklägers beschuldigt hat, sich rechtswidrig verhalten zu haben, sondern nur dem Staatsanwalt in Abu-Jamals Prozess, dem stellvertretenden Bezirksstaatsanwalt Joseph McGill. Was in Wahrheit behauptet wird, ist, dass in Philadelphia eine Reihe von Vorsitzenden der Anklagebehörde ihre Untergebenen dazu ermutigten, so viele Schwarze wie möglich aus für Todesstrafenfälle zuständigen Jurys zu entfernen, und gerichtlich vorliegende Analysen und Dokumente haben gezeigt, dass dies sowohl in der Staatsanwaltschaft in Philadelphia insgesamt als auch im Vorgehen des stellvertretenden Bezirksstaatsanwalts McGill in dessen eigenen Todesstrafenfällen gängige Praxis war: Während der Geschworenenauswahl für Abu-Jamals Verfahren entfernte McGill elf von 15 schwarze Geschworenen, die alle bereits erklärt hatten, sie seien auch bereit die Todesstrafe zu verhängen, aus der Jury, indem er die ihm noch zur Verfügung stehenden zwanzig unbegründeten – ohne Angabe des Grundes möglichen – Ablehnungen von Geschworenen nutzte.In einem Brief an das Büro der Staatsanwaltschaft, in dem er mitteilte, die Forderung nach Rücktritt des gesamten 3. Bundesberufungsgerichts von der Anhörung des Falles wegen Befangenheit sei unbegründet, stellt der Sekretär des Bundesgerichtsgerichts fest, eine solche Forderung könne nicht einfach in Form eines Briefes erhoben werden, sondern müsse als formeller Antrag gestellt werden. Weiter bemerkt der Brief in tadelndem Ton, ein solcher Antrag müsse „in angemessener Form, d.h., in Form eines Originals, dreier Kopien und einer Bestätigung über die der fristgerechten Absendung“ gestellt werden.“Für die Gegenpartei war es sicher demütigend“, vom Gericht auf diese Art gerügt zu werden, meint Mumia Abu-Jamals Hauptanwalt Bryan. Dabei verweist er darauf, die Staatsanwaltschaft habe „nicht die Traute gehabt“, im Hinblick auf dieses Thema einen regelrechten Antrag zu stellen, meinte aber, „Was jetzt passiert, werden wir eben noch sehen.“
Website des Autors Dave Lindorff: http://www.thiscantbehappening.net; Biografisches: Dave Lindorff ist Kolumnist der Internet-Website Counterpunch, Autor mehrerer jüngst erschienener Bücher (This Can’t Be Happening! Resisting the Disintegration of American Democracy und Killing Time: An Investigation into the Death Penalty Case of Mumia Abu-Jamal und zuletzt zusammen mit Barbara Olshansky The Case for Impeachment: The Legal Argument for Removing President George W. Bush from Office (St. Martin’s Press, Mai 2006). Original: http://www.opednews.com/articles/genera_dave_lin_070323_third_circuit_appeal.htm