Gerne leiten wir folgende Information weiter und weisen darauf hin, dass auch bei den neue geschaffenen Verwaltungsgerichten nicht sicher gestellt ist, dass eine mündliche Verhandlung statt findet und diese oft erst von den Betroffenen selbst beantragt werden. Erschwergend kommt hinzu, dass es auch hier immer noch keine Verfahrenshilfe gibt und wir nicht ausreichend über usnere Rechte informiert werden.
mfg
Mag. Ing. Martin Mair
Obmann „Aktive Arbeitslose Österreich“
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Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,
Die Republik Österreich wurde am 05.12.2013 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in den Rechtssachen
CASE OF DENK v. AUSTRIA (Application no. 23396/09)
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-138596
und
WILLROIDER v. AUSTRIA (Application no. 22635/09)
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-138594
wegen Verletzung des nach Art. 6 Abs. 1 EMRK gewährleisteten Rechts auf eine öffentliche mündliche Verhandlung in einer Arbeitslosenversicherungsrechts durch den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt.
Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hatte es als einzige in Betracht kommende Gerichtsinstanz unterlassen eine mündliche Verhandlung durchzuführen.
Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh.
Schottenfeldgasse 2-4
A-1070 Wien
Tel.: ++43 1 5238667
Fax: ++43 1 5238667-10
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