Aufnahme von Flüchtlingen als Mitglieder in ver.di (Martin Mair)

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 Aufnahme von Flüchtlingen als Mitglieder in ver.di

 „Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

ihr hattet den Bereich Organisationspolitik um eine Stellungnahme zu der Grundsatzfrage gebeten, ob eine Mitgliedschaft von Flüchtlingen bzw. Personen ohne Arbeitserlaubnis in ver.di möglich ist. Diese möchten wir Euch hiermit geben: In Hamburg wurde durch den Landesbezirksfachbereichsleiter des FB 13 in einer öffentlichkeitswirksamen Aktion bis zu 300 Personen in ver.di aufgenommen, die entweder einen Asylantrag gestellt haben oder ggf. stellen werden. Es handelt sich den entsprechenden Pressemitteilungen nach hierbei um libysche Flüchtlinge, die über den italienischen Hafen und das entsprechende Auffanglager Lampedusa eingereist sind.

Unabhängig von der Notwendigkeit der politischen Unterstützung der Personen und den entsprechenden Beschlüssen des Bundeskongresses, die zum Beispiel eine politische Einflussnahme für Personen ohne Papiere oder eine Verbesserung der Lebensbedingungen für Asylsuchende einfordern(A203/A201/A205), stellt sich jedoch insbesondere die satzungs- und organisationspolitische Frage, ob diese Personen auch Mitglied in ver.di werden können. (…) Ergebnis: Nach der derzeitigen Satzung ist eine Aufnahme der libyschen Flüchtling aufgrund der fehlenden Mitgliedschaftsvoraussetzungen – soweit erkennbar – nicht möglich.“ Stellungnahme  des ver.di-Ressort „Organisationspolitik“ vom 12. Juli 2013 (pdf) http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2013/11/lampedusa_hh_verdi.pdf

 Die von der Hamburger Landesleitung in Auftrag gegebene Stellungnahme untersucht (mit negativem Ergebnis), ob die Mitgliedschaft der Lampedusa-Geflüchteten als “Flüchtlinge bzw. Personen ohne Arbeitserlaubnis“ satzungskonform ist. Siehe als Antwort darauf:

 Migrationskontrolle ist nicht unser Geschäft! – Für eine ver.di-Mitgliedschaft unabhängig vom Aufenthaltsstatus!

 „Im Juli traten etwa 300 Geflüchtete der Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ der Gewerkschaft ver.di bei. Anläßlich der Kontroverse über deren Aufnahme fertigte das ver.di-Ressort „Organisationspolitik“ eine Stellungnahme* an, die die “Mitgliedschaft von Flüchtlingen bzw. Personen ohne Arbeitserlaubnis in ver.di” grundsätzlich ablehnt. Mit großer Besorgnis stellen wir fest, dass dies der bisherigen gewerkschaftlichen Zusammenarbeit mit „Papierlosen“ die Grundlage entziehen würde. Daher fordern wir, die Unterzeichnenden, den Bundesvorstand auf ein klares Signal zu setzen, dass ver.di eine Gewerkschaft für Menschen mit und ohne Papiere ist. Wir erwarten ferner, dass innerhalb der Gewerkschaft eine Position zur gewerkschaftlichen Organisierung von Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus entwickelt wird. Was ist falsch an der Stellungnahme des ver.di Ressorts “Organisationspolitik”? …“ Offener Brief von ver.di Mitgliedern an den Bundesvorstand (pdf) http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2013/11/lampedusa_hh_adverdi.pdf

 Aus dem Text: „… Wider die satzungskonforme Wirklichkeit – Für eine wirklichkeitskonforme Satzung! Migration ist ein konstitutives Moment unserer globalisierenden Welt. Restriktive Migrationsgesetze haben Migration nicht unterbunden, sondern lediglich die Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Arbeitenden verschärft und Organisierungsprozesse erschwert. Wenn wir uns als Gewerkschaft aller Lohnabhängigen verstehen, müssen wir diesen Diskriminierungen entgegen wirken. Die Möglichkeit der gewerkschaftlichen Mitgliedschaft unabhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status ist dafür eine Grundbedingung. Zugleich müssen Maßnahmen der Migrationskontrolle als ein gewerkschaftlich relevantes Thema in den Blick kommen…“

 Der Offene Brief ist initiiert von Mitgliedern des Arbeitskreises Undokumentierte Arbeit (DGB/ver.di). ver.di-Mitglieder, die diesen Offenen Brief unterzeichnen möchten, schicken bitte eine E-Mail bis zum 14. Dezember anak.verdi@gmail.com  mit Angabe von Namen sowie ggf.

Funktion. Am 16. Dezember wird der Brief mit allen Namen an den Bundesvorstand übergeben.

 9. Interventionen » Kampf um Grundrechte » Kommunikationsfreiheit und Datenschutz » Datenschutz » Dossier: Prism: US-Überwachungsaffäre und der NSA-Whistleblower  Ihre Stimme an die Vereinten Nationen

 „In diesem Jahr ist klar geworden, dass die internationale Überwachung keine Grenzen kennt. Zusammen mit fast 300 weiteren Organisationen, darunter die EFF, EDRi und Access haben wir 13 Grundsätze für die Anwendung der Menschenrechte in der Überwachung unterschrieben. Sie können sich jetzt daran beteiligen, die Überwacher in die Schranken zu weisen. Wehren Sie sich mit uns und geben Sie Ihre Stimme gegen Überwachung! Unterstützen Sie die „necessary and proportionate“-Grundsätze jetzt und unterschreiben Sie auf der Kampagnenseite.“ Aufruf, Link und Hintergründe bei digitalcourage https://digitalcourage.de/blog/2013/ihre-stimme-die-vereinten-nationen

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Mag. Ing. Martin Mair,

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