Asylwerber und ihre Rechtsvertreter bekommen zurück, was ihnen 2008 unter Protest entzogen worden war: die Möglichkeit, sich über Fehler in Asylverfahren beim Verwaltungsgerichtshof zu beschweren. In der Zwischenzeit ging das nicht, nur verfassungsrechtliche Einwände könnten vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) geltend gemacht werden. Das hatte dem VfGH eine Flut von Beschwerden eingebracht, für die er meist unzuständig war.
Außerdem besteht Hoffnung auf eine Art Bleiberecht: Ab Jänner haben Ausländer die verbriefte Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel aus besonders berücksichtigenswerten Gründen zu beantragen – sofern sie als integriert gelten und fünf Jahre in Österreich waren, drei davon legal. Asylberater warten gespannt auf erste praktische Erfahrungen mit dieser Neuerung. (bri)