Brief der US-Botschaft an das Wiener Komitee bezüglich der Absage eines Delegationsbesuches 2008

 
Embassy of the United States of America
 
 
 
Karl Fischbacher
Austria
Vienna, December 9, 2008
 
 
Dear Mr. Fischbacher:
 
This is in response to your letter concerning the case of Mumia Abu-Jamal.
 
Capital punishment is a subject of ongoing debate in the United States. Currently, nearly 40 states have chosen to retain the Option of imposing the death penalty for the most serious of crimes. Courts are authorized to do so, however, only in accordance with due process of the law and the other stringent procedural safeguards guaranteed by the U.S. and state constitutions. For further information about the death penalty in the United States, please visit:
http://www.uspolicy.be/dossier/death-penalty-united-states-policy-toward-death-penalty-dossier 
 
We understand the sentiments that motivate Opposition to the death penalty. But we are confident that the case of Mumia Abu-Jamal has proceeded in accordance with all procedural and substantive constitutional safeguards. We are also confident that Mr. Abu-Jamal and his attorneys have vigorously pursued and will continue to vigorously pursue all possible post-trial and appellate options, including a new trial in the Commonwealth of Pennsylvania.
 
We appreciate the time and effort that you took to write to us about an issue that is obviously very important to you and your colleagues at „Solidaritaet mit Mumia Abu-Jamal“ and we hope that the information we have provided may be of some use. Per your request for a meeting with our Ambassador, this will not be possible.
 
Sincerely,
Public Affairs Office
U.S. Embassy Vienna
 

Übersetzung
 
 
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
 
 
 
Karl Fischbacher
Österreich
Wien, Dezember 9, 2008
 
Dies ist die Antwort auf Ihren Brief bezüglich den Fall von Mumia Abu Jamal .
 
Die Todesstrafe ist ein Thema, das in den Vereinigten Staaten ständig debattiert wird. Gegenwärtig halten fast 40 Staaten die Option aufrecht, die Todesstrafe für die ernstesten Verbrechen aufzuerlegen. Die Gerichte sind dazu bevollmächtigt, tun es jedoch nur entsprechend der gesetzlichen Vorgangsweise und den anderen strengen verfahrenstechnischen Vorkehrungen, die die Staatsverfassungen der USA garantierten. Zwecks weiterer Informationen über die Todesstrafe in den Vereinigten Staaten besuchen Sie bitte:
http://www.uspolicy.be/dossier/death-penalty-united-states-policy-toward-death-penalty-dossier
 
Wir verstehen die Gefühle jener, die Widerstand gegen die Todesstrafe äußern. Aber wir sind zuversichtlich, dass der Fall von Mumia Abu Jamal entsprechend allen verfahrenstechnischen und substanziellen verfassungsmäßigen Vorkehrungen vor sich gegangen ist. Wir sind auch zuversichtlich, dass Herr Abu-Jamal und seine Anwälte kraftvoll agiert haben und weiterhin kraftvoll alle nachgerichtlichen Möglichkeiten und Berufungsoptionen nützen werden, einschließlich eines neuen Gerichtsprozesses im Commonwealth von Pennsylvania.
 
Wir schätzen die Zeit und Bemühung, die Sie für ihren Brief an uns in der Sache „Solidarität mit Mumia Abu Jamal“ aufgebracht haben und die Ihnen und Ihren Kollegen offensichtlich sehr wichtig ist und wir hoffen, dass unsere Information von irgendeinem Nutzen ist. Ihrer Bitte um eine Besprechung mit unserem Botschafter können wir nicht nachkommen.
 
Mit freundlichen Grüßen,
 
Öffentliche Angelegenheiten Büro
US-Botschaft Wien

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Wiener Komitee „Solidarität mit Mumia Abu-Jamal“
c/o Karl Fischbacher
 
 
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
z.Hd. Herrn Botschafter David F. Girard-diCarlo
Boltzmanngasse 16
1090 Wien

Fragen an die US-amerikanische Botschaft in Wien zum Fall Mumia Abu-Jamal

 

Sehr geehrter Herr Botschafter David F.Girard-diCarlo!

Das Leben Mumia Abu-Jamals hängt an einem seidenen Faden. Das Oberste Gericht der USA hat es am 6. Oktober 2008 in einer ersten Sitzung abgelehnt, Argumente Mumia Abu-Jamals und seiner Verteidigung für einen neuen Gerichtsprozess anzuhören. Wichtige Bereiche der österreichischen und europäischen Öffentlichkeit – Journalismus-Gewerkschaften, der PEN-Club u.a., die Mumia Abu-Jamal zum Ehrenmitglied ihrer Präsidien, Städte, die ihn zum Ehrenbürger ernannt haben u.a.m. – sind höchst besorgt!

Bekanntlich hatte das 3. Berufungsgericht von Pennsylvania im März 2008 die richterliche Entscheidung von 2001 aufrecht erhalten, Mumia Abu-Jamals Todesurteil aufzuheben und für eine neue Gerichtsverhandlung über das Strafmaß gestimmt! Und einer der Richter des 3. Berufungsgerichtes, Thomas L. Ambro, stimmte der Argumentation der Verteidigung zu, dass auf Grund der rassistischen Auswahl der Geschworenen beim Gerichtsprozess 1982 Mumia Abu-Jamal ein neues Gerichtsverfahren gewährt werden müsse!

Erstmals seit langem wurde einem der zentralen Argumente der Verteidigung von höchster Richterstelle zugestanden, dass das Todesurteil von 1982 unrechtmäßig war!

Sehr geehrter Herr Botschafter, in Österreich, ja wir können sagen in Europa, wird nicht verstanden, dass US-Gerichte, die ja in der großen Tradition von Freiheit und Gerechtigkeit der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika stehen, derart borniert allseits anerkannte Argumente der Verteidigung für die Unrechtmäßigkeit des Gerichtsprozesses gegen Mumia Abu-Jamals negieren, d.h. einfach nicht anhören wollen:

* die manipulative Information der Geschworenen über die Bedeutung eines Todesurteils durch den Staatsanwalt 1982

* dass dem Gerichtsprozess 1982 ein voreingenommener Richter vorgestanden ist, der dem Staatsanwalt zugesichert hatte ihm zu helfen, „den Nigger zu braten“ u.a.m.

Sehr geehrter Herr Botschafter David F. Girard-diCarlo, wir bitten Sie, auf unsere Fragen bezüglich der aktuellen Situation Mumia Abu-Jamals zu antworten.

Mit hochachtungsvollen Grüßen

für das Wiener Komitee „Solidarität mit Mumia Abu-Jamal“

Karl Fischbacher

Beilage: 13 Unterschriftenlisten für die Abschaffung der Todesstrafe und einen neuen Prozess und die Freiheit für Mumia Abu-Jamal, gesammelt in 2 x 2 Stunden am 3. und 6. 12. 2008 (Kopien)