In einer ersten Stellungnahme der Verteidigung erklärte Robert R. Bryan, daß er mit seinem Mandanten über die Gerichtsentscheidung gesprochen hat. Es sei nicht das neue Verfahren gewährt worden, aber das Todesurteil sei aufgehoben. Wichtig sei vor allem, daß einem der drei Berufsrichter diese Entscheidung nicht weit genug ging, weshalb er seine abweichende Meinung auf 41 Seiten in der 118-seitigen schriftlichen Begründung ausführlich dargestellt habe. Bryan: »Da müssen wir ansetzen. Deshalb werde ich beantragen, daß das erweiterte Richtergremium des Bundesberufungsgerichts (neun Richter) erneut über diese Entscheidung befinden muß. Der Kampf ist noch lange nicht zu Ende. Wir wollen nach wie vor einen neuen Prozeß durchsetzen, an dessen Ende mein Mandant in die Freiheit entlassen wird und zu seiner Familie heimkehren kann.«
Erste Erklärung des Hauptverteidigers von Mumia Abu-Jamal, Robert R.Bryan, zum Urteil d. 3.Berufungsgerichtes von Philadelphia am 27.3.2008
– 28. März 2008Eingestellt unter: Infos über Mumia und die Solibewegung von 1999 bis 7. Dezember 2011