Albert Steinhausers parlamentarische Anfrage an das Justizministerium:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_01273/fname_345281.pdf
„Auf Grund des Umstands, dass der Prozess seit Wochen im Zentrum der medialen Berichterstattung stand, hätte im Rahmen der Berichtspflicht die Staatsanwaltschaft unter anderem über die Anklage an übergeordnete Behörden bis zum Justizministerium berichten müssen. Obwohl es in Österreich rund 4000 solcher Berichte jährlich gibt, wurde gerade in diesem Verfahren nicht berichtet. Das steht im Widerspruch zu den rechtlichen Vorschriften. Da stellt sich zwangsläufig die Frage nach dem „Warum“? Entweder die Staatsanwaltschaft wollte sich bewusst der Kontrolle entziehen oder aber es ist in diesem politisch brisanten Verfahren tatsächlich zu informellen Kontakten zwischen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt und dem Justizministerium gekommen, die man nicht im Akt dokumentiert wissen wollte.“