Karl Fischbacher
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Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
z.Hd. Schiedsgericht
Teinfaltstraße 7
A-1010 Wien
Wahlrecht für gewerkschaftlich organisierte Pensionist_innen der GÖD gemäß Wahlordnung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst §1 / 5
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Schiedsgerichts!
Ich habe mich bereits mehrmals an die Bundesvertretung Pensionisten in der GÖD wegen des Widerspruchs zwischen der Wahlordnung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und der jahrzehntelangen de facto illegalen Praxis der Gewerkschaftswahlen bezüglich des Wahlrechts der GÖD-Pensionist_innen gewandt. Kollege Josef Strasser teilte mir am 23.5.2012 mit, dass er meine Anfrage an die GÖD-Zentrale – Bereich OPW (… Organisation) weiterleiten würde. Allerdings erhielt ich von der GÖD-Zentrale bisher keine Antwort.
Ich wende mich daher an Sie mit dem Antrag und der Bitte, den Zentralvorstand darauf hinzuweisen, dass:
1) in der Wahlordnung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst in §1 /Absatz (5) klar vorgeschrieben ist, dass „im Bereich der Bundessektion Pensionisten (…) die Wahl des GBA (am Sitz des jeweiligen Landessekretariates, in Wien bei der Bundessektionsleitung) grundsätzlich durch Briefwahl zu erfolgen“ ist. „Zusätzlich ist jedoch die Möglichkeit der persönlichen Stimmabgabe einzuräumen. Die Mitglieder des GBA bilden zugleich die Landessektionsleitung.“
2 beim Zentralvorstand für die Gewerkschaftswahlen am 26. – 27.11.2014 die Wahl auch in der Bundessektion Pensionisten zu beantragen.
Via E-Mail bzw. brieflich wären in diesem Fall alle gewerkschaftlich organisierten Pensionist_innen zu informieren dass
a) Wahlvorschläge bis 29.10.2014 an die Bundessektion zu erfolgen sind
b) vor dem 19.11.2014 Wahlzeugen für den DWA zu nennen sind.
c) Außerdem wäre noch rechtzeitig die Anzahl von Unterstützungserklärungen für die jeweiligen Landessektionen zu klären.
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Karl Fischbacher