News: Lehrerdienstrecht – Reform sorgt für bedrückte Stimmung

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Mehr bedrückt als kämpferisch war die Stimmung unter den gut 40 Lehrern, die sich heute Nachmittag zur Dienststellenversammlung im Lehrerzimmer der AHS Rahlgasse in Wien-Mariahilf eingefunden haben.

Darin, dass das von der Regierung geplante neue Dienstrecht so nicht kommen darf, schienen sie sich bei der „Informationsveranstaltung“ nach Unterrichtsschluss dennoch einig.

„Gar nicht auf Detaildiskussionen einlassen“

„Wir dürfen uns gar nicht auf Detaildiskussionen einlassen, wir müssen diesen Sparcharakter der Reform ablehnen“, rief unter anderen Direktorin Ilse Rollett zum Widerstand auf.

In ganz Österreich finden dieser Tage an Gymnasien solche Dienststellenversammlungen statt – zur Information und nicht als Vorstufe zu Kampfmaßnahmen, wie die AHS-Gewerkschaft betont. Ergebnis der Sitzung in der Rahlgasse: Es soll eine gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzesentwurf entstehen, den die Regierung Mitte August ohne Zustimmung der Gewerkschaft in Begutachtung geschickt hatte. Der entsprechende Aufruf der AHS-Vertretung hat schon jetzt zu einer Stellungnahmenflut auf der Homepage des Parlaments geführt.

„Es ist eine Farce, dass das neues Dienstrecht genannt wird! Die einzige Änderung ist die Erhöhung der Arbeitszeit und die Kürzung der Gehälter. Eine Definition, welche Tätigkeiten von Lehrern zu erledigen sind und wofür es anderes Personal braucht, fehlt“, kritisierte Gewerkschafter Herbert Wieninger, der die geplanten Änderungen präsentierte.

Höhere Arbeitszeit, höhere Anfangsgehälter

Die Eckpunkte der Reform, die ab 2019/20 für alle Lehrer gelten soll:

eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung von derzeit 20 bis 22 auf

24 Stunden, höhere Anfangsgehälter samt späterer Verflachung der Gehaltskurve, neue Regeln für Zulagen, verpflichtende Fortbildung, Neugestaltung des Berufseinstiegs sowie ein Ende für die Pragmatisierung. „Unsere Arbeit wird abgewertet“, brachte eine Lehrerin ihre Kritik auf den Punkt.

Gelten soll das neue Dienstrecht zwar nur für künftige Lehrer.

Wieninger betonte allerdings, dass auch all jene Junglehrer betroffen sein werden, die in den ersten fünf Jahren jeweils nur Einjahresverträge bekommen. Für Lehrer mit Sondervertrag, denen etwa noch der Lehramtsabschluss fehlt, sind es gar zehn Jahre bis zum unbefristeten Vertrag.