Madu T. wurde am 30.5. letzten Jahres in einer Blitzaktion in das Krisengebiet Mali abgeschoben. Viele von euch wissen davon und haben auch die Proteste gegen die illegale Abschiebung unterstützt! Vielen Dank an dieser Stelle nochmal für euren wichtigen Support! Auch wenn damals die einzige Reaktion des BMI eine unfassbare Vogel-Strauß-Taktik war… jetzt wurde unsere Anklage vom Unabhängigen Verwaltungssenat bekräftigt!
Madus Rechtsberater Tim Ausserhuber von der Anwaltskanzlei Dr. Binder hat eine Maßnahmenbeschwerde an Polizei und in 2. Instanz an den Unabhängigen Verwaltungssenat gerichtet. Nach einer langen durststrecke der wartezeit hat der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) der Maßnahmenbeschwerde stattgegeben! Seine Prüfung belegt, dass die Abschiebung völkerrechtswidrig war, denn sie missachtet das Non-Refoulement Gebot. Diese grundlegende asylrechtliche Völkervereinbarung besagt, dass keine Abschiebungen in Staaten durchgeführt werden dürfen , die dem Flüchtling keinen Schutz bieten (Europäischen Menschenrechtskonvention Art. 3 und Genfer Flüchtlingskonvention Art. 33).
Die Überprüfung der Sicherheitslage Malis durch den UVS bestätigt eindeutig die instabile Lage im Südwesten des Landes und damit auch in der Hauptstadt. Er deckt auf, dass die Polizei keinerlei (!) Prüfung der Sicherheitslage in Mali durchgeführt hat! Die Anweisung des UNHCR, von Abschiebungen nach Mali abzusehen, ignorierte sie und beharrte auf der Meinung, dass nur der nördliche Teil Malis unsicher sei, nicht aber der südliche Teil, in dem sich die Hauptstadt Bamako befindet. Im Abschiebebericht wird diese Meinung durch den Eindruck der Abschiebekräfte bestätigt, da der Flughafen ruhig war und keine übermäßige Präsenz von Militär anwesend war, welche auf eine unsichere Lage hinweisen würde (!!!?).
Es wurde also belegt, dass die Polizei gegen ein Grundgesetz des Asylwesens verstoßen hat. Dieses Urteil schafft wieder ein bisschen Hoffnung, dass es im österreichischen Rechtswesen doch noch Gerechtigkeit gibt. Die Unabhängigkeit des UVS wird oft in Frage gestellt wird, hier bewies der zuständige Jurist dennoch Mut. Der für die rechtswidrige Verhaftung und Abschiebung verantwortliche Polizeibedienstete heißt Kraxner, und es war nicht das erste Mal, dass er dieser ein lebensgefährdendes und illegales Handeln an den Tag legt… aber hoffentlich das letzte Mal!
Nun, was folgt daraus für Madu?
Wie können wir der Rechtssprechung Taten folgen lassen und bewirken, dass Madu wieder zurückkommen kann?
Jetzt haben wir jedenfalls den Spruch des UVS in der Hand, mit dem wir auf BMI ordentlich Druck machen können! Dieser Skandal muss an die Öffentlichkeit und wir müssen für Madus Recht kämpfen!