Der Fluechtlings-Aktivist Hussain M. wurde am 5. Feber nach Ungarn
abgeschoben. Hussain M. war am 12. Jaenner bei einem Polizeiueberfall
auf einem Treffen von Fluechtlingen in OeH-Raeumen (s.akin 1/2013)
festgenommen worden. Einem weiteren bei dieser Polizeiaktion
festgenommenen Fluechtling, Mohammed A., droht die Abschiebung am 7.
Feber.
Juristische Unterstuetzer_innen der beiden Fluechtlinge erhielten die
Nachricht von der bevorstehenden Abschiebung erst am Abend des 4.
Feber. Und auch dabei wurden sie noch falsch informiert. Obwohl ihnen
mitgeteilt wurde, dass Hussain M. um 10 Uhr aus dem PAZ Hernalser
Guertel wegtransportiert werden sollte, wurde er bereits um 8 Uhr
weggebracht. Rund dreissig Antirassist_innen, die um 10 Uhr vor dem
PAZ Hussain M. ihre Solidaritaet vermitteln wollten, mussten
unverrichteter Dinge wieder abziehen.
Zwei weitere am 12. Jaenner festgenommene Refugee-Aktivisten befinden
sich mittlerweile wieder auf freiem Fuss und setzen ihren Protest in
der Votivkirche fort.
In einer Pressekonferenz am 5. Feber nahmen die Fluechtlinge in der
Votivkirche auch zu den Abschiebungen Stellung. O-Ton:
http://cba.fro.at/105562
(nochrichten.net/akin)
> BMI sorgt sich
Zu befuerchten sind weitere Abschiebungen. Was das Innenministerium ja
erst vor kurzem auch angedeutet hatte. Denn nachdem das Ministerium
wochenlang jegliche Kommunikation mit den Fluechtlingen in der
Votivkirche verweigert hatte, wandte es sich Ende Jaenner brieflich an
die Hungerstreikenden — voller Sorge versteht sich. In diesem
grusslosen Brief heisst es auf Englisch u.a.:
„Unzureichende Essensaufnahme und das Verbleiben in einer kalten
Kirche gefaehrden Ihre Gesundheit (…) Wegen Ihres fortgesetzten
Aufenthalts in der Kirche riskieren Sie, wichtige Fristen bezueglich
Ihres Asyl- und fremdenpolizeilichen Verfahrens zu versaeumen und
dadurch Nachteile bei Ihren Verfahren. (…) Um Ihren Status im Asyl-
und fremdenpolizeilichen Verfahrens abzuklaeren, ist ihre persoenliche
Kooperation in allen Verfahren und Verfahrensstufen absolut notwendig.
(…) Diese Infomation soll als eine Erklaerung Ihrer persoenlichen
Situation dienen und ihnen helfen, Ihre Entscheidung zu treffen.“
Was wohl eher als Drohung zu verstehen war.
(akin)