Rechtshilfe:Bezüglich blauer Briefe mit Verwaltungsstrafen im Zusammenhang mit den Abschiebungen …?
Falls Leute eine solche Strafverfügung bekommen haben: Es empfiehlt sich, erstmal formlos Eispruch einzulegen – zB indem ihr den Brief von der Polizei (für eure Unterlagen) kopiert, dann durchstreicht und “Einspruch”+ eure Unterschrift draufschreibt, dann per eingeschriebenem Brief zurück an die Behörde (Absenderin) schickt und den Beleg aufhebt. Es kann sein, dass sich die Strafe dadurch um 10% erhöht, macht aber auf jeden Fall Sinn, zu beeinspruchen – idealerweise müsst ihr sie dann auch gar nicht zahlen – bei den dubiosen Begründungen in der Strafverfügung ist das wohl auch nicht unwahrscheinlich.
Eine ausführliche Anleitung dazu auf der Seite der Rechtshilfe Linz: http://rechtshilfe.servus.at/infos-und-tipps/strafverf%C3%BCgung
Sobald eine “Aufforderung zur Rechtfertigung” im Briefkasten liegt bzw. idealerweise schon früher, meldet euch am besten bei einer Rechtshilfegruppe, zB.:
1) Solidaritätsgruppe – in der Schottengasse, bietet kostenlose Rechtsberatung an einem fixen monatlichen Termin (siehe Homepage) an: http://www.solidaritaetsgruppe.org/
2) Rechtsinfokollektiv – http://at.rechtsinfokollektiv.org/
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WICHTIG: Falls ihr auf Urlaub fahrt, macht unbedingt bei der Post eine “Ortsabwesenheitserklärung” für den Zeiraum, wo ihr euren Briefkasten nicht ausleeren könnt und keine Briefe abholen könnt. Das ist kostenlos und wichtig, um keine Einspruchsfristen zu versäumen.
Solidarische Grüße,
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Anti_Repressionsflyer_Refugee_Protest.doc deutsch (pdf)
Legal_support_flyer_refugee_movement.doc (1) english (pdf)
legal aid arabisch PDF (pdf)