Von: <rechtsinfokollektiv@riseup.net>
Datum: 30.06.2013 18:52:24
Betreff: [rechtsinfokollektiv] riko newsletter/3
> Hallo,
>
> Weil gerade die Verwaltungsstrafen für die Anti-Abschiebe-Aktion vorm PAZ
> Rossauer Lände im vergangenen April ins Haus flattern und wir euch außerdem
> daran erinnern wollen, was ihr machen könnt, damit ihr keine Fristen für
> Einsprüche u.ä. verpasst, hier ein kurzer Newsletter vom rechtsinfokollektiv.
>
> (1) Ortsabwesenheit
>
> Es ist Sommer und für viele beginnt damit auch die Reisezeit. Weil die
> Behörden leider nie Pause machen, heißt das für alle, die in den letzten
> Monaten von der Polizei aufgeschrieben wurden, bzw. sich gerade irgendwo
> in einem Verwaltungsstrafverfahren befinden, dass sie weiterhin blaue Briefe
> bekommen könnten. Damit ihr keine Fristen und damit Möglichkeiten die Strafe
> zu beinspruchen, verpasst, ist es am einfachsten, sich beim Postamt
> „ortsabwesend“ zu melden. Dazu braucht ihr einen Lichtbildausweis, es kostet > nichts und abgesehen von Rsa und Rsb Briefen wird euch Post normal zugestellt.
>
Zu beachten ist dabei aber, dass ihr euch einige Tage im Voraus melden müsst
> und euch nicht ab sofort abwesend melden könnt. Falls ihr trotzdem eine
> Frist verpasst, gibt es noch eine Möglichkeit, wieder ins Verfahren einzusteigen
> („Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“). Diese ist aber weitaus
> komplizierter, als sich einfach abwesend zu melden. Außerdem müsst ihr
> innerhalb von sehr kurzer Zeit nachdem ihr wieder nachhause gekommen seid,
> reagieren. Wenn ihr in so einer Situation seid, meldet euch am besten per
> E- Mail beim riko.
>
>
> (2) Verwaltungsstrafen PAZ Rossauer Lände
>
> Gerade kommen die Strafverfügungen für die Anti-Abschiebe-Aktion vorm PAZ
> Rossauer Lände im April an. Wir haben uns angesehen, wie die Behörde
> argumentiert und aus unserer Sicht wird es für all jene, die gegen Ende
> am Gehsteig („Kreuzungsplateau“) gekesselt wurden und aus dem Kessel heraus
> aufgeschrieben wurden, schwierig mit den Einsprüchen durchzukommen, weil
> die > Versammlung von Seiten der Behörde aufgelöst wurde. Falls ihr Lust habt,
> rechtlich dagegen vorzugehen und Einspruch zu erheben, ist es trotzdem nicht
> gesagt, dass es aussichtslos ist . Auf jeden Fall macht es Sinn,
> Strafminderung zu beantragen, da die Strafe dadurch ziemlich sicher vermindert
> wird. Dazu schreibt ihr einen eingeschrieben Brief oder ein Fax an die
> Behörde, deren Adresse auf dem Brief steht. Darin muss auf jeden Fall stehen:
> Die Aktenzahl, die auf der Strafverfügung steht, „Ich beantrage
> Strafminderung, da mein Einkommen niedrig ist und die Strafhöhe daher
> unangemessen ist“ und eine Unterschrift. Verpasst die Frist (14 Tage)
> nicht!
> Genauere Infos zum Verwaltungsstrafverfahren findet ihr auch auf unserer
> Homepage.
>
> http://at.rechtsinfokollektiv.org/rechtsinfo/demo-teilnahme/nach-der-demo-demo-teilnahme/verwaltungsstrafverfahren/
>
> Allerdings sind bei dieser Aktion sicherlich auch in anderen Situationen
> Personen aufgeschrieben worden, in diesem Fall kann es natürlich Spielraum
> geben. Am besten meldet ihr euch per E-Mail bei uns, vielleicht gibt es
> ja doch noch eine Möglichkeit. Dasselbe gilt v.a. Für Personen, die zu dem
> Zeitpunkt, als die Versammlung aufgelöst wurde an einem anderen Ort als diesem
> „Kreuzungsplateau“ waren und insofern die Auflösung nicht mitbekommen haben.
>
> solidarische Grüße, euer riko