Heute fand vor dem OLG Wien die Übergabeverhandlung von Özgür Aslan statt. Seit 17. Juli befindet sich der politische Migrant in Auslieferungshaft, weil die deutschen Behörden
seine legalen Aktivitäten als „Terrorismus-Unterstützung“ auslegen.
Das OLG hat heute wie im Fall von Yusuf Tas das Urteil des Landesgerichts für die Übergabe von Özgür Aslan an Deutschland bestätigt.
Rund 70 Personen fanden sich während der Verhandlung vor dem Gericht und im Gerichtssaal ein. Es wurden vor dem OLG zwei Transparente mit der Forderung, Özgür Aslan, der im Hungerstreik
sein Gedächtnis verloren hat frei zu lassen und zur Solidarität mit allen politischen Gefangenen geöffnet. Auf Plakaten befanden sich Fotos von Özgür und Yusuf.
Die Verhandlung konnte erst um 9:30 Uhr beginnen, nachdem die Übersetzung ausgefallen und für Ersatz gesorgt werden musste.
Massive Polizeipräsenz im und außerhalb des Gerichts überschattete die Verhandlung. Özgür Aslan wurde von 4 Polizisten in den Saal gebracht, umgeben von WEGA und COBRA-Beamten, und.
konnte sich nur hinkend fortbewegen.
Özgür Aslan’s Rechtsanwalt Mag. Clemens Lahner legte zunächst den Gesundheitszustand seines Mandanten dar, wies erneut daraufhin dass dringend Behandlung für Özgür notwendig,
und dies unter Haftbedingungen nicht möglich sei. Er forderte die Abweisung des Auslieferungsantrags und argumentierte dies vor allem damit, dass Özgür Aslan wie Yusuf Tas
in Deutschland Einzelhaft drohen würde. Lahner brachte dabei auch den Fall von Sadi Özpolat, der mit ähnlicher Anklage 26 Monate in Isolation verbrachte, zur Sprache.
Özgür Aslan erklärte, dass er viel zu sagen hätte, es ihm aber schwer fiele, weil er vergessen habe, was er sagen wollte. Allerdings stellte er dem Richter zweimal die Frage, wer für seinen jetzigen
Zustand, also den Gedächtnisverlust, verantwortlich sei. Er sei bei einer Intervention nicht ganz bei Bewusstsein gewesen und habe jetzt Probleme mit dem Erinnerungsvermögen.
„Warum geht es mir so“ fragte er. Der Richter antwortete, er könne das nicht beantworten, habe aber detaillierte Informationen darüber von seinem Anwalt bekommen.