ÖLI-UG: PädagogInnenbildung NEU – Regierung scheitert beim „Jahrhundertprojekt“ der gemeinsamen universitären LehrerInnenausbildung für alle Schulstufen

PädagogInnenbildung NEU weder gemeinsam noch gleichwertig
Regierung scheitert beim „Jahrhundertprojekt“ der gemeinsamen
universitären LehrerInnenausbildung für alle Schulstufen

Wien (OTS)
+ StufenlehrerInnenausbildung und Kooperationspflicht PH-Uni wurden
vom Koalitionspartner ÖVP verhindert,
+ Die Novelle des Hochschulgesetzes 2005 gilt nur für PHs, nicht für
Universitäten,
+ KindergartenpädagogInnenbildung bleibt weiter ausgespart,
+ Erfolg: PH als wissenschaftlich-berufsbezogene Hochschule und
Masterausbildung für 65.000 Pflichtschul-LandeslehrerInnen (MEd),
aufbauend auf einem 8-semestrigen Bachelor-Studium (BEd),
+ Finanzierungszusagen des Bundes für die zusätzlichen Kosten der von
6 auf 10-12 Semester verlängerten universitären PH-Ausbildung fehlen.

Die Unabhängigen GewerkschafterInnen lehnen die partei- und
standespolitischen Zugeständnisse der Regierungspartei SPÖ an die in
der ÖVP dominierenden Verfechter des seit der Monarchie bestehenden,
sozial selektierenden Bildungssystems ab. Sie haben zu einem
schwammigen, nach politischem Belieben interpretierbaren Kompromiss
geführt. Die vom Entwicklungsrat (BMUKK und BMWF) angestrebte
Ausbildung nach Schulstufen statt Schultypen wird durch die
Beschränkung des Gesetzes auf PH und Pflichtschule/LandeslehrerInnen
unterlaufen.

Die Pädagogischen Hochschulen bleiben wie bisher zuständig für die
Ausbildung der LandeslehrerInnen der Volksschule, Hauptschule = neue
Mittelschule, Polytechnische Schule und die LehrerInnen der
Berufsbildung. Universitäten werden zur Kooperation mit den PH
eingeladen, aber nicht verpflichtet. Universitäten sollen wie bisher
die AHS- und BMHS-BundeslehrerInnen ausbilden (AHS-Unterstufe und
Oberstufe, BMHS mit Ausnahme der berufsbildenden Fächer). Eine
Kooperationspflicht PH-Universität besteht nur im Fall von bisher
nicht angebotenen PH-Studien (z.B. für Ausbildungen von
AHS-LehrerInnen). HauptschullehrerInnen (LandeslehrerInnen) werden
weiterhin nicht an AHS-Unterstufen (Bundesschulen) unterrichten. Das
neue Dienstrecht für alle LehrerInnen könnte das zwar ändern, es ist
aber immer noch nicht in Sicht.

Zwt.: Die Novellierung des PH-Hochschulgesetzes kann zu einer gemeinsamen, gleichwertigen Bildung aller PädagogInnen beitragen.

Sie bringt deutliche Verbesserungen für die PH-ausgebildeten
LehrerInnen (derzeit rund 85.000). Mit Master-Studien und einem
Einführungsjahr („Induktion“) werden sie den Uni-ausgebildeten
„VollakademikerInnen“ der AHS und BMHS (ca. 35.000) formal
gleichgestellt werden.

Die Unabhängigen GewerkschafterInnen begrüßen die beabsichtigte
Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschulen zu vollwertigen
universitären Institutionen für „wissenschaftlich-berufsbezogene
Forschung und Lehre“ (bisher „postsekundär“). Für diese positive
Entwicklung hat das neue, forschungsorientierte Bundesdienstrecht für
PH-LehrerInnen 2011 bereits eine Voraussetzung geschaffen.

Die Unabhängigen GewerkschafterInnen begrüßen den universitären
Charakter des künftig auch für alle PH-ausgebildeten LehrerInnen
verpflichtenden Masterstudiums (Anstellungserfordernis). Das
8-semestrige Bachelor-Studium ist zwar Voraussetzung für den Einstieg
in die „Induktionsphase“ (Berufseinführungsjahr), aber nicht für die
unbefristete Anstellung. Die verschulenden Studienabschnitte werden
gestrichen. Allerdings gelten die „einheitlichen Curricula“ für BEd
und MEd nur für die Pädagogischen Hochschulen (Hochschulgesetz): So
lange kein neues Dienstrecht dem PH-Gesetz entsprechende
Anstellungsanforderungen für alle LehrerInnen vorschreibt, können
Universitäten auch bei Magister-Diplomstudien bleiben oder
Master-Studien nach einem 6-semestrigen Bachelor anbieten.

Die Unabhängigen GewerkschafterInnen lehnen den in der Gesetzesvorlage
vorgesehenen Verzicht auf gleichwertige Curricula für alle
Lehramtsstudien und die Unverbindlichkeit der Zusammenarbeit von PH
und Universitäten entschieden ab. Die Hochschulgesetz-Novelle 2013
bedeutet trotz der Aufwertung der PH ein Weiterschreiben des
traditionellen Zweiklassen-LehrerInnensystems: Konkurrenzförmiges
Gegeneinander von Universitäten/BMWF und PH/BMUKK behindert die
angestrebte Qualitätsverbesserung für LehrerInnenausbildung und
Schule. Problem-bewusstes Miteinander ist notwendig. Die
fachwissenschaftliche Expertise der Universitäten ist für alle
Lehramtsstudien der Sekundarstufe notwendig.

Zwt.: Die Unabhängigen GewerkschafterInnen fordern in die PH-Hochschulgesetzesnovelle 2013 die Aufnahme folgender Inhalte:

+ Verbindliche Zielsetzung der gemeinsamen und gleichwertigen
universitären LehrerInnenbildung aller LehrerInnen. Der
gesellschaftliche Auftrag eines alle Individuen fördernden
demokratischen Bildungswesens braucht die Lösung der
Institutionenfrage, unter Berücksichtigung der
Kooperations-Erfahrungen der nächsten 5 Jahre.
+ Gleichwertige Masterstudien von mindestens 90 ECTS für Grundstufe
und Sekundarstufe
+ Befristung des Nebeneinander der Ausbildungsinstitutionen mit 2020.
+ Finanzierungszusage der öffentlichen Hand für den Ausbau der
Pädagogischen Hochschulen zu vollwertigen tertiären Forschungs- und
Bildungseinrichtungen
+ Finanzierungszusage für den dringend notwendigen Auf- bzw. Ausbau
von Forschungseinrichtungen für Elementar-, Grundschulpädagogik, für
Bildungsforschung und Fachdidaktik von Universitäten und PH
+ Aufnahme einer bundesweit anerkannten ElementarpädagogInnen-Bildung
in das Aufgabenprofil der PH (und kooperierender Universitäten) bis
2018, Aufbau von dazu notwendigen Forschungseinrichtungen und das
Ausarbeiten von Studienplänen.
+ Zuständigkeit des Qualitätssicherheitsrates für alle Lehramtsstudien
bzw. PädagogInnenausbildungen und Aufnahme von je einer/einem
Vertreter/in der Studierenden und der GÖD-LehrerInnengewerkschaften in
dieses im Entwurf nur von BMUKK und BMWF beschickten Gremium.
+ Verankerung demokratischer Mitbestimmungsrechte für Studierende und
Forschende/Lehrende.

Die Reform der PädagogInnenbildung ist ein Teil der dringend
notwendigen Bildungsreform und von der Gestaltung der anderen Teile
abhängig.

Die Unabhängigen GewerkschafterInnen fordern die künftige
Bundesregierung auf, Fragen der Schulorganisation und der Aufgaben von
Schule, Unterricht und Lehrplänen („Für welche Schule der Zukunft
werden die österreichischen PädagogInnen ausgebildet?“), des
LehrerInnendienstrechts (Aufgaben, Anstellungserfordernis und
Mitbestimmungsrechte der LehrerInnen) und der Bundes-Zuständigkeit für
alle Schulstufen und Schultypen einer breiten öffentlichen Diskussion
und folgender gesetzlicher Klärung zuzuführen.

Für die Unabhängigen GewerkschafterInnen in der Gewerkschaft
öffentlicher Dienst:
Reinhart Sellner (AHS), Barbara Gessmann-Wetzinger, Wilfried Mayr
(APS), Gary Fuchsbauer (BMHS),
VertreterInnen der UG in der ARGE LehrerInnen der GÖD

Nachbemerkung: Alle reden von der „PädagogInnenbildung NEU“, von
„gemeinsamer“ und „gleichwertiger“ Ausbildung aller LehrerInnen – zur
Begutachtung steht die Novellierung des PH-Hochschulgesetzes, eine
verbesserte Ausbildung der PflichtschullehrerInnen (LandeslehrerInnen)
– Universitäten und Ausbildung der AHS-/BMHS-LehrerInnen
(BundeslehrerInnen) kommen im Gesetz nicht vor.
Bildungsministerin Claudia Schmied wollte die gemeinsame Schule als
„neue Mittelschule“ durchsetzen. Herausgekommen ist bisher nur eine
neue Hauptschule mit pädagogischen Verbesserungen, die bei der
flächendeckenden Einführung in den Ländern wieder zurückgefahren
werden. Im PH-Gesetz soll das Wort Hauptschule gegen neue Mittelschule
ersetzt werden. Das Auseinanderdividieren der 10-Jährigen in HS und
AHS bleibt unangetastet.

Die ÖVP- und ihre Standespolitiker in der GÖD wollten und wollen das
Nebeneinander von Hauptschule und Gymnasium-Unterstufe durch eine
Verbesserung der Hauptschule und der PflichtschullehrerInnenbildung
absichern, die ÖVP-Landesparteien NÖ, OÖ und Tirol verteidigen die
Landeshoheit über die Pflichtschul- und erufsschullehrerInnen und über
die Bundesgelder für den Landesschulbereich. Es geht um die Zukunft
unserer Kinder und nicht um Machterhalt und parteipolitische Vorteile.