Laut einer Aussendung der OeH Uni Wien hat der Verfassungsgerichthof
die Untersagung der Anti-WKR-Kundgebung 2011 fuer rechtswidrig
erklaert. Der VFGH habe erklaert, praeventive Untersagungen von
Demonstrationen seien — ausser definierten Ausnahmen — unzulaessig.
Das fertige Urteil liegt noch nicht vor, sollten die kolportierten
Aeusserungen aber zutreffen, haette das weitreichende Folgen fuer das
Demonstrationsrecht.
Seine Entscheidung argumentiert der Verfassungsgerichtshof laut
Aussendung unter anderem damit, dass eine
vorsorgliche Untersagung einer Versammlung bloss zur Vermeidung von
Zusammenstoessen nicht mit dem Recht auf Versammlungsfreiheit
vereinbar ist. Erst recht nicht, wenn es dafuer keine Indizien gaebe.
„Dieses Recht kann uns auch nicht aus Bequemlichkeit der Polizei
spontan abgesprochen werden, das haben wir mit unserer Klage nochmals
deutlich gemacht. Grundrechte muessen immer wieder neu durchgesetzt
werden“, meint die OeH.
Ob die Polizei allerdings nicht auch weiterhin fadenscheinige Gruende
zur Untersagung von Demos anfuehren wird, bleibt abzuwarten.
(akin)