Antrag Nr. 5
der Liste Kommunistische Gewerkschaftsinitiative International [KOMintern] an die 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien
Unterstützung für AsylwerberInnen und Flüchtlinge
Seit dem 24.11.2012 erleben wir die größte und ausdauerndste Flüchtlings-Protestbewegung, die dieses Land seit langem gesehen hat. Sie nahm ihren Anfang im selbstorganisierten Protest der BewohnerInnen des Erstaufnahmezentrums Traiskirchen und hat sich inzwischen auf Flüchtlinge und zahlreiche UnterstützerInnen aus ganz Österreich, aber auch international ausgeweitet. Am 16.2. fand eine Demonstration mit über 2500 TeilnehmerInnen in Wien statt.
Ein Erfolg der Bewegung ist schon jetzt, dass sie eine Debatte zum Recht auf Arbeit für AsylwerberInnen ausgelöst hat. Viele Parteien und Organisationen haben sich bereits dazu zu Wort gemeldet. Unter anderem hat sich die Geschäftsführerin der GPA-djp, Dwora Stein in einem Interview für die Forderung der kämpfenden Flüchtlinge stark gemacht. Viele weitere GewerkschafterInnen, darunter auch Kollege Foglar, haben sich über die Online-Petition solidarisch erklärt. Das war ein wichtiges Signal für die österreichische Gesellschaft. Auch erste konkrete Erfolge wurden bereits erreicht: Gegen den Willen des Innenministeriums dürfen nun AsylwerberInnen bis 25 eine Lehre machen.
Die Arbeiterkammer sowie auch der ÖGB und seine Teilgewerkschaften sind die Organisationen, die am stärksten mit dem Kampf für ArbeitnehmerInnen-Rechte in Verbindung stehen. Viele AsylwerberInnen und Flüchtlinge sind Teil der Arbeiterklasse.
Wo ihnen das Recht und/oder die Möglichkeit verwehrt wird, den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen, werden sie gezwungen „schwarz“ arbeiten zu gehen. Als „SchwarzarbeiterInnen“ sind viele AsylwerberInnen und Flüchtlinge brutalster Ausbeutung ausgesetzt. Die Erfahrung zeigt, dass eher die „SchwarzarbeiterInnen“ als die Arbeitgeber bestraft werden.
Auf diese Weise werden viele Flüchtlinge von der Wirtschaft als LohndrückerInnen oder zur Umgehung ordentlicher Verträge eingesetzt und untergraben so (unfreiwillig) die gewerkschaftliche Organisierung in den Betrieben. Den Schaden davon tragen genauso österreichische wie migrantische ArbeitnehmerInnen, der Vorteil liegt nur bei den Unternehmen.
In diesem Sinne kann und soll die AK politisch aktiv werden und praktische Unterstützung leisten.
Deshalb beschließt die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien:
Die Arbeiterkammer organisiert eine Aussprache zwischen VertreterInnen der AK Wien und der Flüchtlingsbewegung bis zur nächsten Vollversammlung
- Die Arbeiterkammer widmet in einer der nächsten Ausgaben der „Für Sie“ bzw. anderer Publikationen der Flüchtlingsbewegung, der Lage von AsylwerberInnen in Österreich und der Notwendigkeit nach Zugang zum Arbeitsmarkt einen Artikel.
- AsylwerberInnen müssen einen vollen Zugang zum Arbeitsmarkt spätestens 6 Monate nach Asylantragsstellung bekommen
- AsylwerberInnen darf der Zugang zu Arbeitsmarktförderungen nicht länger verwehrt werden