Statut des Komitees ‚Solidarität mit dem Widerstand in Griechenland‘, in der Folge als SoWiGRi

1. Grundlage

Entsprechend dem Flugblattentwurf, welcher für den 1. Mai 2013 diskutiert wurde

 2. Ziel

– Information der Öffentlichkeit über die Situation in Griechenland jenseits der Mainstream-Medien mit den Schwerpunkten

                – widerständische Aktionen und Initiativen

                – Kapitalismus-kritische Analysen

                – Veränderungen in und für die griechische Bevölkerung

mit dem Hintergrund, dass Austeritätsmassnahmen wie in Griechenland auf Kosten der Allgemeinheit bereits in anderen südeuropäischen

Ländern umgesetzt werden und in absehbarer Zukunft auf weitere EU-Staaten angewendet werden.

– Veranstaltungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit

– Spendensammlung zur Unterstützung konkreter Projekte in Griechenland

 3. Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft steht sowohl Einzelpersonen als auch Gruppierungen offen, die sich mit den Grundlagen und den Zielen der SoWiGri

identifizieren können, dies auch explizit schriftlich kund tun und kontinuierlich im Komitee mitarbeiten.

 4. Regelmässige Treffen

Es wird angestrebt, im Rhythmus von zwei Wochen regelmässige Treffen abzuhalten. Die Termine werden spätestens im vorherigen Treffen beschlossen.

Mit der Mitgliedschaft verbunden ist die Verpflichtung, an den regelmässigen Treffen teilzunehmen entweder als Einzelperson oder als Delegierte/Delegierter einer Organisation.

Sollte dieser Verpflichtung mehr als drei Mal in Folge nicht nachgekommen werden, wird die Mitgliedschaft als erloschen erachtet, was in den regelmässigen Sitzungen bestätigt wird.

Rechtzeitige Begründungen für das Fernbleiben haben eine unterbrechende Wirkung bezogen auf das Erlöschen der Mitgliedschaft.

Vorschläge für die Tagesordnung werden per Mail an alle Mitglieder rechtzeitig ausgeschickt. Die Tagesordnung wird zu Beginn des Treffens festgelegt.

Es wird eine Person je Treffen bestimmt, welche die Tagesordnungspunkte moderiert, eine weitere Person ist für das Protokoll des Treffens, welches spätestens am übernächsten Tag per Mail versendet werden soll, verantwortlich.

Änderungen am Protokoll können bis zum darauffolgenden Treffen reklamiert und diskutiert werden.

Die Beschlüsse der SoWiGRi werden in diesen Treffen gefällt und im Protokoll festgehalten.

Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme. Zusätzlich hat der/die jeweilige Delegierte einer Organisation eine Stimme, um eine Gewichtung zugunsten von Organisationen zu erhalten.

 5. Aktionen

Alle Aktivitäten ausserhalb der regelmässigen Treffen werden in diesen beschlossen. Hierfür werden die zum Beschluss nötigen Informationen rechtzeitig bekanntgegeben bzw. eingeholt.

Es werden Personen bestimmt, die die Verantwortung und die Koordination übernehmen. Bei Veranstaltungen der SoWiGRi haben Mitglieder volle Propagandafreiheit.

Handelt es sich um nicht von der SoWiGRi organisierte Aktivitäten, so wird in den regelmässigen Treffen dafür eine Vertretung bestimmt, welche einem definierten Mandat verpflichtet ist.

 6. Finanzen

Die Einnahme von Spenden ist in erster Linie für die Unterstützung der ausgewählten Projekte gedacht. Ausgaben für die SoWiGRi können nach Beschluss entsprechend einer plausiblen