Mikl-Leitner hat Klärungsbedarf bezüglich öffentlicher Behauptungen im Zusammenhang mit Servitenklosterverhaftungen
Die Vorabmeldung der Zeitschrift FALTER über die Ermittlungsakte der der Schlepperei bezichtigten Servitenklosterflüchtlinge wirft mehrere Fragen und Klärungsbedarf seitens der Innenministerin Mikl-Leitner auf. Wenn die Aussagen der SprecherInnen der ermittelnden Staatsanwaltschaften so stimmen, scheint es für die dramatischen Aussagen seitens der Innenministerin und der Polizeibehörden keine Anhaltspunkte zu geben. Denn laut Falter finden sich in den drei Ermittlungsakten weder Beweise zu Gewaltanwendungen noch zu großen Profiten. Daher stelle ich an die Innenministerin eine parlamentarische Anfrage mit u.a. folgenden Fragen:
Wie erklären Sie sich das öffentliche Statement des Bundeskriminalamts, das die drei verhafteten Servitenklosterflüchtlinge in Zusammenhang stellt mit brutaler Vorgehensweise gegen Geschleppte (,Aus Ermittlerkreisen hieß es, die Gruppe sei durch besondere Brutalität gegenüber den Flüchtlingen aufgefallen. Kranke wurden am Weg von Pakistan nach Österreich einfach zurückgelassen, eine Schwangere angeblich aus dem Zug gestoßen‘. http://kurier.at/politik/inland/schlepperverdacht-polizei-durchsuchte -servitenkloster/21.179.709/print)?
Laut Falter finden sich in den Ermittlungsakten gegen die drei genannten Personen keine Hinweise auf die oben genannte Gewaltanwendung bzw Vorgangsweise. Welche Beweise lagen Ihnen bzw. dem Bundeskriminalamt bezüglich der oben zitierten Annahme vor?
War zum Zeitpunkt dieser Aussage bereits beim BKA bekannt, dass die drei genannten Personen laut Ermittlungsakte offensichtlich nicht an den genannten Gewaltakten oder an großen Profiten beteiligt waren?
Auch Sie haben in einem Zeitungsinterview behauptet: ,Sie haben äußerst unmenschlich agiert. Wenn es etwa Probleme mit schwangeren Frauen auf der Schlepper-Route gab, dann wurden diese Frauen hilflos auf der Route zurückgelassen.‘ (Kurier, 3.8.2013) Welche Beweise hatten Sie zu diesem Zeitpunkt diesbezüglich hinsichtlich der drei verhafteten Servitenklosterflüchtlinge?
Falls Ihnen keine konkreten Beweise hinsichtlich der drei genannten Personen vorlagen, diente dies der öffentlichen Rechtfertigung der Abschiebung der Servitenklosterflüchtlinge?
Wenn Erich Habitzl, Sprecher der StA Wiener Neustadt, laut FALTER feststellt – ,Die Verdächtigen sind sicherlich keine großen Bosse. Es liegen uns auch noch keinerlei Beweise vor, welche Beträge wirklich an die Beschuldigten bezahlt wurden und ob die Verdächtigen überhaupt Geld bekommen haben‘ – wie kommen Sie bzw. die Ermittler des BKA zu der öffentlichen Aussage, die die drei Verhafteten in Zusammenhang stellt mit dem Abkassieren von 8.000 bis 10.000 Euro pro Schleppung (,Sie kassierten zwischen 8.000 und 10.000 Euro dafür‘, sagt Mario Hejl vom Bundeskriminalamt in „Österreich“ vom 1.8.13)?
Entspricht es den Gepflogenheiten des BKA bzw. des BMI, Beschuldigungen öffentlich zu machen, welche sich in den konkreten Ermittlungsakten nicht wiederfinden?
Wer hat im Bundeskriminalamt bzw im Innenministerium die Entscheidung getroffen, mit den oben genannten Aussagen an die Öffentlichkeit zu gehen?
Mag.a Alev Korun | Abgeordnete zum Nationalrat
Vorsitzende des parlamentarischen Menschenrechtsausschusses
Menschenrechts, Integrations- und außenpolitische Sprecherin
Die Grünen | www.gruene.at; www.facebook.com/alev.korun