Gary Fuchsbauer (ÖLI-UG): Ob irgendeiner von diesen Politkern weiß, was im (Lehrer_innen-) Dienstrechtsentwurf steht?

Faymann, Spindelegger, Niessl fordern ueber die Medien: Dienstrechtsreform in die Gesetzesbegutachtung ohne Abstimmung mit oder gar Zustimmung der Gewerkschaft

In diesen Tagen ueberbieten sich rote und schwarze Spitzenpolitiker beim LehrerInnen und Gewerkschaftsbashing – zB: www.orf.at/stories/2194259/: Auch ohne Gewerkschaft: Lehrerdienstrecht soll in Begutachtung.
www.orf.at/stories/2194259/2194254/: „Blockierer zur Seite räumen“
kurier.at/politik/inland/burgendlands-landeschef-niessl-zu-lehrerdienstrecht-neugebauer-rauswerfen/22.112.867: Niessl: „Neugebauer rauswerfen“. Die Lehrergewerkschaft blockiere das ganze Land.

Ein Satz Niessls im letztgenanngten Artikel deutet darauf hin, dass PoltikerInnen das neue Dienstrecht nur vom Hoerensagen kennen: „Für Mehrarbeit kann man ja Zulagen vereinbaren oder Korrekturstunden.“
Offenbar weiß er nicht, dass er damit genau einen Punkt anspricht, bei dem seine RegierungskollegInnen (speziell seine SP-Kollegin Heinisch-Hosek) eben genau dieses „oder“ den LehrerInnen absolut nicht zugestehen wollen: Die wollen 22 Unterrichtsstunden auch fuer alle (zB) korrkturintensiven Faecher – ohne jegliche Abschlagstunden!

Kurz zusammengefasst einige Punkte, warum dieser Dienstrechtsentwurf nicht nur fuer LehrerInnen und deren GewerkschaftsvertreterInnen nicht akzeptabel sein kann, sondern auch weder fuer christlichsoziale noch sozialdemokratische PoltikerInnen – wenn sie wuessten, wovon sie reden.

Wir brauchen kein Dienstrecht, das in Bezug auf die Ausbildungsanforderungen fuer einen betraechtlichen Teil der LehrerInnen ein Downgrading darstellt: (Auch) fuer AllgemeinbildnerInnen an AHS und BMHS soll der Bachelor als Anstellungserfordernis reichen.

Wir brauchen kein Dienstrecht, das weiterhin obrigkeitlich auf Lebenszeit bestellte SchulleiterInnen mit einem nur durch das Strafrecht beschraenkten Weisungsrecht vorsieht, und das bei einem Arbeitseinteilungsrecht fuer diese DirektorInnen, die alle außerunterrichtlichen Taetigkeiten*) auf die LehrerInnan aufzuteilen haben, ohne fuer diese Zeit- oder Geld-Ressourcen zu bekommen – dafuer aber die Zulagen fuer DirektorInnen massiv erhoeht.

Wir brauchen kein Dienstrecht, in dem fuer den Dienstgeber Ueberstunden um ein Drittel billiger kommen, als Normalstunden (2009er-Regelung zur Wirtschaftskrisenbewaeltigung mit MDL-Faktor 1,3 soll nun auf Dauer bleiben, ebenso 24 unbezahlte Supplierstunden pro Jahr).

Wir brauchen kein Dienstrecht, das zwar angeblich mit den vielen Zulagen aufraeumen will, aber tatsaechlich Bezuege vorsieht, die bis zu 25 Prozent aus Zulagen bestehen (LehrerInnen der Lehrverpflichtungsgruppen 1 und 2 an BMHS und AHS-Oberstufe in der Gehaltsstufe 1) – bisherige Zulagen wie Klassenvorstand und Kustodiat aber abschafft.

Wir brauchen kein Dienstrecht, in dem unter dem Slogan „alle unterrichten gleich viel“ ignoriert wird, dass die (inner- und außerunterrichtliche) Belastung durch Unterricht sehr unterschiedlich ist (Lehrverpflichtungsgruppen koennen durchaus zB auf die vorgeschlagenen 4 Zulagengruppen reduziert werden, aber deren zeitliche Komponente kann nicht abgeschafft werden).

Wir brauchen kein Dienstrecht, in dem ignoriert wird, dass offensichtlich die Belastung der LehrerInnen schon jetzt viel zu hoch ist (die Zahl der Teilbeschaftigungen stieg in den letzten Jahren um 25-30 Prozent!) und das die Arbeitszeit das LehrerInnen weiter ausdehnt. Kamen in den letzten Jahren durch Abwertung von Abschlussklassen- und Abendunterricht, von Klassenvorstands- und Kustodiatstaetigkeit immer mehr Unterrichtsstunden und durch Verringerung der Stundenzahl in den einzelnen Faechern immer mehr SchuelerInnen pro LehrerIn dazu, so soll nun fuer alle LehrerInnen auch noch verpflichtende Zeit fuer SchuelerInnen-/Eltern-/Lernberatung dazukommen und fuer viele Faecher auch die Unterrichtsverpflichtung (um bis zu 28 Prozent) erhoeht werden.

Wir brauchen keine neue Gehaltsstaffel, die die angeblich so sehr gewuenschten QuereinsteigerInnen zu den größten VerliererInnen macht: Wer mit 40 einsteigt hat nichts von den hoeheren Bezuegen in jungen Jahren, sondern haette nur die gegenueber bisher verringerten Gehaltsstufen!

Wir brauchen kein neues Dienstrecht, das zwar die Pragmatisierung abschafft, aber keinen Schutz vor Willkuer und im Krankheitsfall vorsieht.

Wir brauchen keinen Dienstrechtsentwurf in Begutachtung bei dem viele Punkte ungeklaert sind, wie zB: Dienstrecht fuer ErzieherInnen und FreizeitpaedagogInnen (was ist deren Aufgabe und daher nicht mehr der LehrerInnen?), Regelungen fuer QuereinsteigerInnen ohne formale Lehrbefaehigung, Regelungen fuer Kustodiate und Bibliotheken (der Entwurf sieht nur vor, dass kuenftige LehrerInnen das nicht mehr machen, aber es fehlt, wer das sonst wie machen soll), Regelungen fuer Qualitaetsmanagement, das zwar offenbar gewollt, aber nicht ausformuliert wird, Erhoehung der Schulleitungszulagen ohne anzugeben, welche Zahlen fuer welche Schulgröße gelten.

Ja, wir brauchen ein neues Dienstrecht und ein neues Gehaltsschema.
Aber das Dienstrecht muss in Richtung demokratischer gehen, in Richtung auf Beschreibung und (zeitlichen und/oder finanziellen) Beruecksichtigung der gesamten LehrerInnenarbeit – und nicht wieder nur Ausrichtung der Bezahlung nach Unterricht.
Und das neue Gehaltsschema darf nicht unter dem Titel „flachere Gehaltskurve“ zur Lohnkuerzung fuehren – das derzeitige L1-Schema mit Klassenvorstand hat einen Monatsdurchschnitt von 3930 Euro, das vorgelegte pd-Schema (mit Klassenvorstands- oder Beratungspflicht) hat einen Monatsdurchschnitt von 3560 Euro.

Wer sich intensiver mit diesen Fragen und unserer Position zum neuen Dienstrecht beschaeftigen will, kann sich gerne an mich wenden:
Josef Gary Fuchsbauer, 0680 2124358, fuchsbauer@oeli-ug.at
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*) „Die Schulleitung hat die standortbezogenen Tätigkeiten (insbesondere die Mitarbeit im Rahmen der Schul- und Qualitätsentwicklung, die Leitung von und die Mitwirkung an Schul- und Unterrichtsprojekten, die Teilnahme an Konferenzen, Teambesprechungen und schulinterner Fortbildung und die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten) unter Bedachtnahme auf die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten der Vertragslehrpersonen und deren Beschäftigungsausmaß ausgewogen festzulegen“

10.08.2013 22:15 Alter: 1 Stunden