Barbara Nowikow (trommel): Aber wir werden alle Professor!

Was enthält der Gesetzesentwurf zum neuen LehrerInnendienstrecht, der am 13.8.2013 vom Bildungsministerium zur Begutachtung ausgeschickt wurde? 

  1. Das neue Dienstrecht bringt eine  Erhöhung der Lehrverpflichtung auf einheitlich 22 Wochenstunden. Das ist eine deutliche Arbeitszeiterhöhung!
    Die Erhöhung der Einstiegsgehälter entspricht nicht der Erhöhung der Arbeitszeit und verhöhnt jedes Fairnessdenken. Außerdem reduzieren schon jetzt viele KollegInnen ihre Lehrverpflichtung, weil sie sonst die ständig gewachsenen Aufgaben nicht mehr bewältigen können.
    Eine Senkung der Lehrverpflichtung wäre dringend nötig!
  2. 2.     Der Entwurf zählt Dienstpflichten auf: den Unterricht, die Übernahme der Funktionen als KlassenvorsteherIn und Mentorin, verpflichtende Lernbegleitung im Ausmaß von mind. 36 Wochenstunden im Jahr, Leistung von Überstunden bei Bedarf, Vertretung von KollegInnen, individuell organisierte Leistungen (Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen u.ä.) sowie standortbezogene Tätigkeiten wie „die Mitarbeit im Rahmen der Unterrichts-, Schul- und Qualitätsentwicklung, die Leitung von und die Mitwirkung an Schul- und Unterrichtsprojekten, die Teilnahme an Konferenzen, Teambesprechungen und schulinterner Fortbildung“.
    Und es gibt hier keinerlei zeitliche Begrenzung!
    Am 13.8.  kritisierte Sozialminister Hundstorfer im Ö1-Morgenjournal,  „dass Leute, die 20 Stunden (Überstunden-)Pauschale haben, permanent 40 machen“.
    Am gleichen Tag bringt die Bildungsministerin einen Gesetzesentwurf zur Begutachtung, der die Möglichkeit vorsieht, ArbeitnehmerInnen permanent unbezahlte, unbegrenzte Mehrarbeit aufzubürden.
    Eine genaue, auch zeitlich transparente Darstellung der Arbeitspflichten der LehrerInnen wäre dringend nötig!
  3.  LehrerInnen müssen während der Hauptferien erreichbar und rufbereit sein,
    „während der sonstigen Ferien haben Vertragslehrpersonen gegen Meldung bei ihrem Vorgesetzten die Befugnis zur Entfernung vom Dienstort, wenn nicht besondere dienstliche Verhältnisse ihre Anwesenheit an der Schule erfordern“.
    Diese Formulierung erinnert an Zeiten, in denen Hausangestellte nur mit Zustimmung der „ Herrschaft“  verreisen durften. Und die Bestimmung ignoriert völlig die Ergebnisse der LehrerInnenarbeitzeitstudie 2000, die belegt, dass die Ferien eingearbeitet sind.
    Ist dieser Punkt der Mentalität der LeserInnen der Boulevardpresse (Lehrer-Ferien!) geschuldet?
    Ein sachlich begründetes und wertschätzend formuliertes Dienstrecht wäre selbstverständlich!
  4. LehrerInnen können zur Unterrichtserteilung auch in Fächern verpflichtet werden,  für die sie nicht lehrbefähigt sind.
    Künftige LehrerInnen unterrichten nach Erwerb des akademischen Grades Bachelor of Education und erwerben berufsbegleitend den Master. Eine Reduktion der Lehrverpflichtung ist nicht vorgesehen, um dieser Zweifach-Belastung Rechnung tragen zu können.
    Der LehrerInnenmangel mag dadurch gemildert werden – die Unterrichtsqualität wird aber bestimmt  nicht gesteigert!
    Eine gute Ausbildung der LehrerInnen und attraktive Arbeitsbedingungen wären nötig!

Seit vielen Jahren wird am neuen LehrerInnendienstrecht gebastelt – das Wort „gearbeitet“ verbietet sich bei diesem Ergebnis.

Es  soll ab 1. 9. 2019 gelten. Das bedeutet, dass alle derzeit im Lehrberuf Beschäftigten nicht betroffen sind.
Ein kluger Schachzug – der Widerstand der GÖD, schon in der Vergangenheit nicht sehr kampfesfreudig, wird sich in Protest-Presseaussendungen erschöpfen. (Eine „klare Reaktion“ der Gewerkschaft hat der Verhandlungsführer der Lehrergewerkschaften, Paul Kimberger nach einer APA-Meldung angekündigt!)

Betroffen sind zukünftige LehrerInnen, Personen, die noch gar nicht mit dem Lehramtsstudium begonnen haben – von ihnen ist kein Widerstand zu erwarten.
Energischer Widerstand wäre aber dringend notwendig! 

Barbara Nowikow 

PS: Aber wir werden alle Professor!