die Presse / Balluch.blog: Etappensieg fuer Tierschuetzer (akin)

Recht:

UVS kann Beschwerde nicht ignorieren 

Neues Urteil im Zusammenhang mit dem §278a-Verfahren gegen Tierschuetzer: Es geht um den Einsatz zweier verdeckter Ermittlerinnen. Eine davon, „Danielle Durand“ war ja sogar eine sexuelle Beziehung mit einem Aktivisten eingegangen. Ob derlei noch irgendwie als rechtmaessige Ermittlungsmethode zu akzeptieren sei, wollten die Tierschuetzer vom Unabhaengigen Verwaltungssenat wissen.

Der UVS erklaerte sich nach langem Warten fuer unzustaendig und meinte, die Datenschutzkommission sei dafuer anzurufen. Und die DSK meinte, es sei schon zuviel Zeit vergangen und die Beschwerdefrist sei abgelaufen.

Der Verfassungsgerichtshof sah das nun hingegen ganz anders: Bei einer verdeckten Ermittlung handle es sich „um eine besonders eingriffsintensive Ermittlungsmassnahme, deren Einsatz … einer gerichtlichen Kontrolle bedarf“. Ein solcher Einsatz muesse „sich innerhalb eindeutig definierter Grenzen halten und es muessen angemessene und ausreichende Garantien gegen Missbraeuche bestehen“

Deswegen sei die Moeglichkeit einer gerichtlicher Massnahmenbeschwerde unumgaenglich und der UVS sehr wohl dafuer zustaendig. Der Senat wird sich daher demnaechst wieder mit dem Fall beschaeftigen muessen und kann sich diesmal nicht vor einer inhaltlichen Entscheidung druecken.

Das Urteil ist fuer die Betroffenen erfreulich. Allerdings bleibt nun das Urteil des UVS abzuwarten. Auch hat der VfGH-Entscheid keinen unmittelbaren Einfluss auf den wiederaufgerollten Prozess gegen einen Teil der Gruppe, der sich erneut vor einem Gericht wegen jener Vorwuerfe zu verantworten hat, wegen denen die Tierschuetze schon einmal freigesprochen worden waren. (akin)

Quellen: „Die Presse“, 23. Oktober 2013, http://diepresse.com/home/1467621/

Martin Balluchs Blog: http://www.martinballuch.com/?p=3357