18.4.2014
Heise
Europa und die USA verhandeln seit 2013 über das neue transatlantische Freihandelsabkommen TTIP. Damit diese Verhandlungen trotz Europawahlen weitergehen können, hat das EU-Parlament einer Neuregelung von Investor-Staat-Streitigkeiten zugestimmt.
Gegen die Stimmen der Grünen und Linken hat das Europaparlament in Straßburg einer Regelung der finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten zugestimmt. Wenige Wochen vor den anstehenden Europawahlen ist damit der Weg frei für weitere Verhandlungen und Gespräche zum geplanten Freihandelsabkommen.
Die Regelung der Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS) gilt als eine der wichtigsten Bestandteile des geplanten Freihandelsabkommens. Eine Regelung auf europäischer Seite ist eine Voraussetzung für die Fortführung der Konsultationen. Schließlich sollen europäische und US-Konzerne gleichermaßen das Recht haben, gegen missliebige Gesetze auf dem jeweils anderen Kontinent zu klagen.
Die nun vom Parlament abgestimmte Vorlage der Europäischen Kommission legt fest, wie ein Mitgliedstaat oder die Kommission in einem Verfahren als Beklagte in die Pflicht genommen wird und die dann möglichen Schadensersatzansprüche bezahlt. Außerdem bekommt die Europäische Kommission das Recht, einen Mitgliedsstaat anzuweisen, einen Vergleich mit einem klagenden Investor zu akzeptieren.
Für die Regelung stimmten Christdemokraten, Sozialdemokraten und Liberale, dagegen stimmten die Grünen und die Linken. Ein hilfsweise vorgebrachter Antrag, wegen der Ende März eingeleiteten öffentlichen Konsultation die Abstimmung zu verschieben, wurde abgelehnt.
Ein bekanntes Beispiel für ein ISDS-Verfahren ist die Klage des Pharmakonzerns Eli Lilly gegen Kanada im Rahmen des nordamerikanischen Freihandelsabkommens NAFTA. Weil Kanada ein Patent von Eli Lilly nicht anerkannte, macht der Konzern einen Schadensersatz von 500 Millionen US-Dollar für entgangene Gewinne aus dem Verkauf von Medikamenten geltend.
Anmerkung unseres Lesers U.D.: Diese Entscheidung des Europaparlament ist aus zwei Gründen bemerkenswert:
Das alte Parlament legt den neuen EU-Abgeordneten auf eine Linie fest, die sie möglicher Weise nicht wollen, da Einzelheiten des TIPP-Abkommens weder ausgehandelt, noch bereits ausgehandelte Punkte unbekannt sind.
Es werden strittige Bereiche festgeschrieben, obwohl sie nicht erforderlich sind, da die Rechtssysteme in der EU und USA vorhanden sind, aber durch ein Schiedsgericht ohne jede Revisionsmöglichkeit, jedoch mit verbindlicher Anweisung der EU-Kommission an die EU-Staaten einen Vergleich zu akzeptieren. Hier wird der Kommission ein Recht zuerkannt, dass bisher unbekannt war.
Quelle: heise.de, 18.4.2014
Matthias Reichl, Pressesprecher/ press speaker,
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