Pressedienst des Gewerkschaftlichen Linksblocks (GLB), Hugogasse 8, A-1110 Wien – Telefon +43 664 6145012 oder +43 1 53444 39490 – Mail office@glb.at – Web www.glb.at – Ausgabe vom 23. Mai 2014
Besteuerung der Millionenvermögen ist ein Gebot der Stunde
AK-Reichtumsticker und ATTAC-Vermögensuhr zeigen Fakten
Der aktuelle Vermögensreport des Liechtensteiner Investmenthauses Valluga zeigt einmal mehr die Dringlichkeit einer Vermögenssteuer, stellt Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) fest. Laut dieser Studie ist die Zahl der Euro-Millionär_innen in Österreich 2013 gegenüber 2012 um weitere 4.600 auf bereits 82.300 und deren Vermögen um weitere 17 Milliarden auf 262 Milliarden Euro gewachsen.
Die meisten Millionär_innen gibt es in Wien (20.800), gefolgt von Niederösterreich (18.400) und Oberösterreich (13.200). Allein das Vermögen der reichsten 100 Personen bzw. Familien wuchs um sieben Milliarden auf bereits 81,9 Milliarden Euro. Im Durchschnitt besitzen die Millionär_innen ein Vermögen von 3,2 Millionen Euro, hingegen besitzen die „Leider-nicht-Millionär_innen“ lediglich 28.000 Euro.
Die Wechselwirkung von wachsendem Reichtum auf der einen, schwächelnde Volkswirtschaft durch mangelnde Kaufkraft der großen Mehrheit der Bevölkerung und wachsenden öffentlichen Schulden bestätigt auch Valluga-Präsident Reinhard J. Berger. Dazu trägt auch die Umschichtung von Vermögen in Aktien und Immobilien bei. Auch sind die Wachstumsraten der Millionenvermögen bei prognostizierten Wachstumsraten von jährlich 5,8 Prozent mindestens doppelt so hoch wie die durchschnittlichen Lohn- oder Pensionserhöhungen, was den Prozess der Umverteilung nach oben verdeutlicht.
Laut einem jetzt eingerichteten „Reichtumsticker“ der oö Arbeiterkammer werden die obersten zehn Prozent der Bevölkerung in Österreich (380.000 Haushalte, 920 Milliarden Euro Vermögen) pro Stunde um 3,2 Millionen Euro reicher und vermehrt sich deren Reichtum fast dreimal so schnell wie jener der restlichen 90 Prozent (3,4 Millionen Haushalte, 410 Milliarden Euro Vermögen), deren Vermögen mit rund 1,2 Millionen Euro pro Stunde viel langsamer wächst.
Den Umverteilungseffekt verdeutlicht die Vermögens- und Schuldenuhr von ATTAC. Der dabei gezeigte aktuelle Stand von Privatvermögen und Staatsschulden macht ersichtlich, dass allein das Privatvermögen des reichsten Prozent mehr als zweieinhalbfach so hoch wie die Schulden ist. Eine Vermögenssteuer von fünf Prozent auf das reichste Prozent der Bevölkerung würde laut ATTAC 30 Milliarden Euro jährlich einbringen. Damit könnten die Hypo-Abwicklung bezahlt, die Staatsschulden gesenkt und wichtige Investitionen in Bildung, Soziales und Infrastruktur finanziert werden.
„Angesichts dieser Fakten ist es politisch schon mehr als fahrlässig eine rasche Entlastung der Lohnsteuerzahler_innen – Stichwort Senkung des hohen Eingangssteuersatzes von 36,5 auf 25 Prozent und Beseitigung der „kalten Progression“ durch jährliche Anpassung der Steuerstufen an die Inflation – mit Gegenfinanzierung durch Anhebung des Spitzensteuersatzes und Besteuerung von Millionenvermögen weiter zu blockieren“ meint Stingl. Gefordert sind dabei auch die Spitzengewerkschafter_innen im Parlament: „Es ist unverantwortlich einem Budget mit weiteren Belastungen für die Lohnabhängigen zuzustimmen, wenn bei den Superreichen die Tresore vor Geld überquellen“, so Stingl.
Als schändlich bezeichnet der GLB, wie von den Interessensvertretungen der Superreichen bei dieser Debatte der Mittelstand in Geiselhaft genommen wird, um eine höchst dringliche und sozial gerechte Besteuerung der großen Vermögen zu verhindern. Dabei wird das sattsam bekannte Leitl-Motto „Die Gewinne von heute sind die Arbeitsplätze von morgen“ angesichts einer Rekordarbeitslosigkeit längst wiederlegt. Der Großteil der Profite und Vermögenzuwächse wird nämlich nicht produktiv investiert, sondern am Finanzmarkt veranlagt und verstärkt damit die Schieflastigkeit des ganzen Systems. Daher wird es höchste Zeit, dass sich die Politik wieder über die Ökonomie bestimmt und nicht umgekehrt wie das derzeit der Fall ist. Auch wenn in der österreichischen Verfassung nichts gleichwertiges enthalten ist erinnert der GLB an einen Kernsatz des deutschen Grundgesetzes „Eigentum verpflichtet“.