akin: Raet die OeVP der Kirche zum Bruch des Arbeitsrechts? (Ordensspitäler / Linz)

Der Streik Oberoesterreichs Ordensspitaelern hat letzte Woche fuer
zahlreiche Reaktionen gesorgt. OeGB, AUGE und die Initiative gegen
Kirchenprivilegien stellten sich hinter die Aktion.

Oberoesterreichs Landeshauptmann und Gesundheitsreferent Josef
Puehringer (OeVP) im Vorfeld des Streiks hatte mitteilen lassen, dass
die Landeskrankenhaeuser und das AKH Linz ersucht worden seien, sich
auf eine erhoehte Patientenfrequenz vorzubereiten. Zudem seien die
Ordensspitaeler von der Abteilung Gesundheit des Landes schriftlich
angewiesen worden, die notwendige aerztliche Hilfe sicherzustellen und
den Betrieb ohne Unterbrechung aufrecht zu erhalten.

In einem offiziellen Schreiben der Direktion Soziales und Gesundheit
im Auftrag der ooe. Landesregierung an die Traeger der
Ordenskrankenanstalten vom 11. Maerz wird aber auch zu rechtswidrigem
Umgang mit dem Streik am 13. Maerz geraten. Die Traeger werden um
arbeitsrechtliche Schritte gegen die Mitarbeiter ersucht. „Wir sind

fassungslos, dass vom Land Oberoesterreich, die Aufforderung kommt,
die Existenz der Menschen zu gefaehrden, die in den Krankenhaeusern
arbeiten“, sagt OeGB-Landessekretaer Walter Haberl.

Mindestens genauso schlimm sei, so der OeGB, dass in dem Schreiben zu
gezieltem Rechtsbruch eingeladen werde. Im Brief an die Traeger heisst
es woertlich: „Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen kurzfristig fehlendes
Personal durch Einstellung von Personal nach dem
Arbeitskraefteueberlassungsgesetz zu ersetzen“. Im § 9
Arbeitskraefteueberlassungsgesetz (AUeG) ist allerdings festgehalten:
„Die Ueberlassung von Arbeitskraeften in Betriebe, die von Streik oder
Aussperrung betroffen sind, ist verboten.“ Einer Leiharbeitsfirma, die
einem von Streik betroffenem Unternehmen Personal ueberlaesst, drohen
Strafen bis zum Konzessionsverlust.

Der Leiter der Direktion Gesundheit und Soziales, Matthias Stoeger,
versuchte sich daraufhin gegenueber der APA in Spitzfindigkeiten: Die
Ueberlassung von Arbeitskraeften an streikende Betriebe sei zwar
verboten, nicht aber der Zukauf externer Leistungen, so der Direktor.
Es sei keinesfalls die Absicht der Behoerde gewesen, zu rechtswidrigem
Verhalten aufzurufen. Das sei ein „bedauerliches Missverstaendnis“.
Allerdings sei der Betrieb eines oeffentlichen Spitals laut Gesetz
auch ohne Unterbrechung aufrecht zu erhalten.

Martin Gstoettner, Alternative und Gruene GewerkschafterInnen OOe,
kritisierte die Empfehlung des Landes ebenfalls. Das erinnere an
Zeiten, die seit Bestehen der Sozialpartnerschaft „eigentlich vorbei
sein sollten“. Er wies ausserdem darauf hin, dass von dem Lohnkonflikt
„wieder einmal“ vor allem Frauen betroffen seien.

„Landeshauptmann koenne Konflikt beenden“

Die Beschaeftigten der Ordensspitaeler kaempfen gegen einen
Lohnabschluss unter der Inflationsrate. „Vier Jahre in Folge
Reallohnverluste sind nicht verkraftbar“, sagte
AbeitnehmerInnen-Verhandlungsfuehrerin Sonja Reitinger. Und weiter:
„Es ist seltsam, dass uns der Herr Landeshauptmann ueber die Medien
ausrichtet, wir moegen doch bitte auf einen Streik verzichten.
Schliesslich hat er es in der Hand, den Konflikt beizulegen. Er muss
nur unseren Arbeitgebern erlauben, unserer bescheidenen Forderung nach
einer Inflationsabgeltung zuzustimmen und Streik ist kein Thema mehr.
Schliesslich ist es kein Spass, zu streiken. Eine Einigung waere uns
lieber. Es geht um unser Einkommen, unsere Lebensgrundlage.“

Den Ball zurueck an die Politik spielen allerdings nicht nur die
Gewerkschaften sondern auch die Ordensgemeinschaften. Die hatten
naemlich schon vor zwei Wochen anlaesslich des Ministerratsbeschlusses
zur Gesundheitsreform in einer Aussendung zusaetzliche
Staatsfinanzierung gefordert: „Die Krankenhaeuser sollten endlich
einheitlich leistungsgerecht und kostendeckend finanziert werden, ohne
dass Zuschuesse zur Betriebsabgangsdeckung erforderlich werden, die zu
einer voelligen Intransparenz des Systems fuehren“, liess Pater Rauch,
Leiter der ARGE Ordensspitaeler vermelden.

Am diesem zweiten Streiktag wurde in allen acht oberoesterreichischen
Ordensspitaelern in allen Bereichen gestreikt. Von den 15
Operationssaelen bei den Barmherzigen Schwestern standen nur einige
wenige fuer Notfaelle bereit, die anderen waren geschlossen.

Nach den Streiks hat nun Puehringer angekuendigt, dass das Angebot der
Arbeitgeberseite „modifiziert“ werden solle. Auf die Kirche indes
kommt in OOe schon der naechste Arbeitskonflikt zu: Die PaedagogInnen
der rund 270 Caritas-und Pfarrcaritas-Kindergaerten haben fuer 3. und
4. April Kampfmassnahmen angekuendigt.

Initiative: Kaum andere Arbeitgeber

Die Initiative gegen Kirchenprivilegien weist in einer Aussendung auf
die Ausweglosigkeit der Beschaeftigten der Ordensspitaeler hin: „Das
medizinische Personal hat je nach Region keine Alternative zum
kirchlichen Arbeitgeber: In OOe sind 40 Prozent der Krankenhaeuser
Ordensspitaeler, im Burgenland sind es 30 Prozent. Fuer Bedienstete
heisst das: Pendeln oder schlechte Arbeitsbedingungen in den
Ordensspitaelern in Kauf nehmen. Auch das Arbeitsrecht in den
Ordensspitaelern ist fragwuerdig. Die Orden duerfen das Personal
religioes diskriminieren, was bis weit ins Privatleben reichen kann.
Laut gueltiger Gesetzeslage ist es zulaessig, dass ein Arzt, der sich
scheiden laesst, gekuendigt werden kann. Der Patient hat seinerseits
in gewissen Regionen auch keine Wahlfreiheit, wo er sich behandeln
laesst: In manchen Bezirken (Schaerding, Braunau und Grieskirchen)
gibt es keine staatliche Behandlungs-Alternative zu den
Ordens-Spitaelern.“

(akin)