„Aktive Arbeitslose“: Invaliditätspension – Sozialminister Hundstorfer will Druck auf Invalide durch Sanktionspeitsche erhöhen

Zwangsrehabilitation und strukturelle Gewalt durch Sanktionen gefährden die Gesundheit der invalide gemachten Menschen!

 (Wien, 6.5.2013) „Strafen statt helfen“ scheint weiterhin die Lösung von Sozialminister Rudolf Hundstorfer für die von der Wirtschaft künstlich geschaffenen sozialen und gesundheitlichen Probleme zu sein. In einer vom Sozialministerium ausgeschickten Novelle zur Invaliditätspension durch das „Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2014 (SRÄG 2014)“ sollen nun für das „Case Management“ bei der Zwangsrehabilitation Existenz gefährdende Sanktionen leichter ermöglicht und ausgeweitet werden.

 Waren bisher der Entzug des Rehabilitationsgeldes nur bei Verweigerung der „Mitwirkung“ an „zumutbaren medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation“ vorgesehen, sollen diese nun bereits sofort im lange vor der Rehabilitation einsetzenden „Case Management“ möglich sein. In § 143a soll als Strafe für „unwillige“ Invalide folgende Sanktionsbestimmung eingefügt werden:

 „Vereitelt oder verzögert die zu rehabilitierende Person die im Rahmen des Case Managements vorgesehenen Abläufe oder Maßnahmen, indem sie ihren Mitwirkungsverpflichtungen nicht nachkommt, so kann der Krankenversicherungsträger verfügen, dass das Rehabilitationsgeld auf Dauer oder für eine bestimmte Zeit zur Gänze oder teilweise ruht, wenn die versicherte Person vorher auf die Folgen ihres Verhaltens schriftlich hingewiesen worden ist.

 Freie Hand für den Schreibtischtäter „Case Manager“?

 Damit wird den „Case Managern“ eine breite Palette an Strafandrohungen in die Hand gegeben. Invalide Menschen haben ja oft mit vielfältigen Problemstellungen zu kämpfen und sind daher oft nicht in der Lage, sofort auf jede von oben herab verordnete Anforderung wunschgemäß zu reagieren. Da reicht es schon, wenn ein Befund oder ein anderes Schriftstück nicht schnell genug dem/der „Case Manager/in“ vorgelegt wird. Selbst dann, wenn sich schließlich aufgrund der eingeholten Befunde und Vorbehandlungen herausstellt, dass ein invalider Mensch doch nicht rehabilitationsfähig ist, kann der/die „Case Manager/in“ zuvor ungeniert die Lebensgrundlage durch eine Sanktion gefährden bzw. zerstören. Hier wird ein massives Druckmittel geschaffen, um benachteiligte Menschen in unserer Gesellschaft gefügig zu machen!

 Wie zahlreiche Studien aus dem Arbeitsmarktbereich zeigen, wirkt sich die strukturelle Gewalt durch die beständige Androhung von Existenz gefährdenden Bezugssperren oder Bezugskürzungen ausgesprochen negativ auf die Gesundheit der betroffenen Menschen aus und erzeugen ein Klima der Angst, das eine erfolgreiche „Reintegration in die Gesellschaft“ nur behindert.

 Erschwerend kommt hinzu, dass die „Case Manager/innen“ bislang kaum über eine spezielle Ausbildung für ihren verantwortungsvolle Arbeit haben. Von der Zwangsbetreuung Betroffene haben gegen Fehlverhalten von „Case Manager/innen“ kein unmittelbar wirkendes Rechtsmittel zur Verfügung, um nicht in eine ihre Existenz bedrohende Situation zu geraten. Dadurch öffnet Sozialminister Hundstorfer der Willkür Tür und Tor.

 Menschenrechtsverletzungen durch Zwangsrehab bald an der Tagesordnung?

 Die Zwangsrehabilitation ist grundsätzlich menschenrechtswidrig und verstößt unter anderem gegen Artikel 26 der UN Behindertenkonvention, derzufolge jede Rehabilitation freiwillig sein soll.

 Die Zwangsrehabilitation verletzt nicht nur das grundlegende Menschenrecht auf freie Arztwahl sondern auch das Menschenrecht auf Gesundheit sowie auf körperlich und psychische Unversehrtheit (Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention und daher in Verfassungsrang!), weil nach österreichischer Rechtsprechung sogar hoch riskante Zwangsbehandlungen wie Bandscheibenoperationen, die in 20% der Fälle keinen Erfolg haben und sogar zu bleibenden gesundheitlichen Schäden führen können, im Rahmen einer Rehabilitation unter Androhung von (finanziellen) Sanktionen verordnet werden können.

 Besonders fragwürdig sind psychiatrische Zwangsbehandlungen mit Psychopharmaka. Diese haben nicht nur massive Nebenwirkungen sondern sind und laut UN-Folterkonvention als Folter zu werten sind. In vielen Fällen sind Psychopharmaka sogar schlichtwegs nutzlos. So wirken neueren Studien zufolge Antidepressiva grundsätzlich bei über 50% der PatientInnen gar nicht.

  • Kein Mensch hat sich seine Invalidität selbst ausgesucht. Jeder Invalide wirdauch von sich aus jede sinnvoll erscheinende Möglichkeit einer Behandlung zur gesundheitlichen Besserung ergreifen.
  • Kein Mensch und kein politisches System hat das Recht, die zumeist von der Wirtschaft gesundheitlich ruinierten und vom Erwerbsleben aussortierten Menschen durch eine von oben herab aufgezwungene Zwangsbehandlung weiter zu demütigen und mit dem Existenzentzug zu bedrohen!
  • Die von Sozialminister Rudolf Hundstorfer betriebene stückweise Ausweitung der Zwangsregime im Sozialbereich verletzt grundlegend die Menschenrechte und untergräbt die Demokratie und das Selbstbestimmungsrecht der Menschen!

 „Aktive Arbeitslose Österreich“ fordern daher die ersatzlose Streichung des Sanktionenregimes bei der Invaliditätspension!

 Rückfragehinweis:

Mag. Ing. Martin Mair
Obmann „Aktive Arbeitslose Österreich“
Tel.: +43 676 3548310

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