„Asyl in Not“: Pressefreiheit schützen – § 282 (2) abschaffen!

Pressefreiheit schützen – § 282 (2) abschaffen!

 Asyl in Not begrüßt  den gemeinsamen Antrag der Abgeordneten Alev Korun

(Grüne) und Nikolaus Scherak (NEOS), den berüchtigten Paragraphen 282 (2) StGB („Gutheißung einer strafbaren Handlung“) abzuschaffen.

 http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140225_OTS0145/neos-und-gruene-mit-gemeinsamer-initiative-zur-streichung-des-paragraphen-2822-stgb

 http://www.gruene.at/ots/korun-antrag-auf-streichung-des-282-abs2-stgb-eingebracht

 Wie erinnerlich, hatte eine Staatsanwältin diesen Paragraphen benützt, um einen Strafantrag gegen mich wegen meines Artikels „Schlepper und Lumpen“

(http://www.asyl-in-not.org/php/schlepper_und_lumpen,20483,33673.html) zu konstruieren.

Dieser Angriff auf die Meinungsfreiheit löste eine Welle der Empörung aus, so daß die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) der übereifrigen Staatsanwältin die Weisung erteilte, den Strafantrag zurückzuziehen.

 Zur Begründung hielt die OStA fest, ich habe ein „differenziertes Bild von Schleppern“ gezeichnet, indem ich zwischen „Verbrechern“, die „ihre Leute elendig sterben lassen“ oder „Frauen auf den Sklavinnenmarkt liefern“ auf der einen, und „ehrlichen Schleppern“, die ihre Kunden sicher ans Ziel führen, auf der anderen Seite unterschied.

 Meine (laut OStA) „heftige“ und „Emotionen ansprechende“ Kritik am geltenden Schlepperparagraphen  ist somit erlaubt.

 Unser  Sieg über die Zensur freut uns zwar sehr (und wir danken noch einmal allen, die daran beteiligt waren), aber solange dieser an Metternichs Zeiten erinnernde Paragraph besteht, kann er weiterhin angewendet werden.

 Seine Auslegung hängt vom guten oder schlechten Willen der jeweiligen Gerichtspersonen ebenso ab wie vom Druck der öffentlichen Meinung. Und er kann Menschen treffen, die sich nicht so gut wehren können wie ich.

 Dieser Paragraph ist daher, solange er besteht, eine permanente Gefahr für die Meinungsfreiheit. Wir verlangen seine Abschaffung und appellieren an alle Abgeordneten, denen die Grundwerte der Demokratie am Herzen liegen, dem gemeinsamen Antrag der Grünen und NEOS zuzustimmen.

 Michael Genner

Obmann von Asyl in Not

 www.asyl-in-not.org

 Spendenkonto:

Raiffeisen (BLZ 32000),

Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not

 Online spenden:

http://www.asyl-in-not.org/php/spenden.php