Wien/Verkehr:
Es ist der ganz normale Missstand der Wiener Verkehrsplanung, dennoch
muss man immer wieder darauf hinweisen: Viele Radverkehrsanlagen sind
lebensgefaehrlich angelegt und bisweilen nicht einmal rechtskonform
benutzbar. Obiges Photo zeigt die Situation in der Ottakringer
Neumayergasse, quasi einem Zubringer zur stolz praesentierten
„Fahrradstrasse“ Hasnerstrasse. Die Neumayergasse ist hier eine
Einbahnstrasse mit Ausnahme Fahrradverkehr und entsprechendem
Fahrbahnteiler. Allerdings ist es dort unmoeglich fuer den
Fahrradverkehr, auf der ihm zugewiesenen Fahrbahnflaeche unterwegs zu
sein und dabei gleichzeitig den rechtlich vorgeschriebenen sowie wegen
sich oeffnender Autotueren praktisch notwendigen Sicherheitsabstand
von der Parkreihe einzuhalten. Gleichzeitig ist die befahrbare Flaeche
so schmal, dass bei einer Einhaltung des Sicherheitsabstandes
Autofahrer und entgegenkommende Radfahrer einander nicht ausweichen
koennen.
Dabei handelt es sich aber nicht einmal um eine nicht anders machbare
Notloesung, denn die Strasse waere an sich fuer einen solchen
Mischverkehr breit genug — allerdings muesste man dazu zumindest die
Schraegparkflaechen auf der gegenueberliegenden Strassenseite wieder
in Laengsparkflaechen zurueckbauen.
„Radfahren gegen die Einbahn“ als legale Regelung ist an sich eine
feine Sache und weitaus besser als die seltsamen Radwegloesungen
Wiens. Wenn allerdings die Stadtverwaltung es allen rechtmachen will
und gleichermassen Rad- wie Autofahrerbeduerfnisse auf einer Flaeche
bedienen will, die beides nicht gemeinsam zulaesst, darf man sich
nicht wundern, wenn solche Sollunfallstellen herauskommen.
-br-