Im Zusammenhang mit der Diskussion um realistische Aussagen zur Kapazität des
> geplanten S-21-Tiefbahnhofs kommt weiter Licht ins Dunkel. Christoph Strecker
> ist der Frage genauer nachgegangen und fündig geworden. Unten einkopiert ein
> Auszug aus seinem aktuellen Schreiben; das vollständige Schreiben als pdf im
> Anhang: Ruckbau-im-Finanzierungsvertrag-geplant-2012 (pdf)
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> „Rechtsanwalt Roland Butteweg und Jens Löwe hatten bei der Staatsanwaltschaft
> Stuttgart eine Strafanzeige gegen die Deutsche Bahn erstattet, der sie Betrug
> vorwarfen, weil sie statt der versprochenen Leistungssteigerung in
> Wirklichkeit einen Rückbau des Bahnhofs plane.
> Herr Oberstaatsanwalt Häußler teilte den beiden Anzeigeerstattern pflichtgemäß
> mit, es lägen keine zureichenden Anhaltspunkte für eine Straftat vor, der
> Anzeige werde „keine Folge gegeben“. In der Begründung verwies er darauf, auch
> der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim sei bereits in seinen Entscheidungen
> vom 06. April 2006 von lediglich 32 bis 35 Gleisbelegungen pro Stunde
> ausgegangen.
> Von diesem Hinweis bis zur entscheidenden Fundstelle war es nur noch ein
> kleiner Schritt. In der Entscheidung 5 S 848/05 weist das Gericht eine gegen
> den Planfeststellungsbeschluss PFA 1.1 vom 28.01.2005 gerichtete Klage ab und
> führt in der Begründung aus, der achtgleisige Durchgangsbahnhof reiche „für
> abgestimmte Betriebsprogramme mit 32 bis 35 Gleisbelegungen pro Stunde aus“
> (Randziffer 59).
> In der Tat heißt es im Planfeststellungsbeschluss auf Seite 204, die geplante
> Anlage reiche für „Betriebsprogramme mit 32 bis 35 Gleisbelegungen pro Stunde
> aus“. Beim „Szenario E“ seien sogar 39 Gleisbelegungen pro Stunde möglich.
> Nun hat es wirklich ein Ende mit Sucherei und Mutmaßungen. Der Rückbau ist
> amtlich. Anstelle der im Kopfbahnhof möglichen 50 und mehr Züge pro Stunde
> soll die Leistungsfähigkeit im Durchgangsbahnhof auf 32 bis 35 Züge, also um
> ein Drittel reduziert werden.
> Daraufhin habe ich mir den Finanzierungsvertrag vom 2. April 2009 erneut
> vorgenommen. Und siehe da: In § 3 wird auf Anlage 3.3a verwiesen, in der auch
> der erwähnte Planfeststellungsbeschluss genannt wird. Wer den ganzen Vertrag
> nebst Anlagen gelesen hat, wusste also, was gespielt wird; aber die
> Verringerung der Leistungsfähigkeit auf 32 bis 35 Züge ist schon ziemlich gut
> versteckt, auf Seite 204 eines 389 Seiten umfassenden
> Schriftstücks, das in einer von 21 Anlagen erwähnt wird.
> …
> Konnten wir – oder mussten wir gar – erwarten, mit einer solchen
> Unverfrorenheit in die Irre geführt zu werden? Bei der sog.
> Schlichtung und beim ganzen Stresstest ging es um die Leistungsfähigkeit des
> Tiefbahnhofs.
> Verbissen wurde nach der Simulation der Firma SMA darum gestritten, ob der
> Durchgangsbahnhof mit seinen 8 Gleisen 49 Züge pro Stunde bewältigen könne.
> Keiner von uns musste auf die Idee kommen, dass das Ganze nichts war als ein
> gigantisches Ablenkungsmanöver.
> …
> Unsere Politiker leugnen ihre Verantwortung für den weiteren Gang der Dinge
> mit Hinweis auf die Volksabstimmung. Das geht nicht mehr. Die Bürgerinnen und
> Bürger haben jedenfalls nicht für den Rückbau gestimmt.
> … „
Dokumentiert: S 21 bedeutet Rückbau der Bahnhofskapazität und alle Entscheidungsträger (Liliane Weber)
– 30. November 2012Eingestellt unter: Bewegungen