Diskriminierende Bestimmungen endlich für alle binationalen Ehepaare
abschaffen!
Die Initiative Ehe ohne Grenzen begrüßt die Entscheidung der
EU-Kommission, Österreich vor dem EuGH wegen der Diskriminierung
türkischer ZuwanderInnen zu klagen und fordert ein Ende der
Diskriminierung von österreichischen StaatsbürgerInnen und
Drittstaatsangehörigen!
Ehe ohne Grenzen (EOG) setzt sich für die Rechte von binationalen Paaren
ein – und zwar unabhängig von deren Herkunft. Obfrau Margarete Gibba von
EOG: "Bei uns melden sich täglich verzweifelte Österreicher und
Österreicherinnen, die mit den Menschen, die sie lieben und die sie
geheiratet haben, nicht zusammenleben dürfen."
Der Grund ist das familienfeindliche Gesetz zum Familiennachzug: Ein
Mindesteinkommen bei Familien von mindestens 1.500 Netto müssen
ÖsterreicherInnen, die mit ihrem Ehepartner aus einem Nicht-EU-Staat
hier leben wollen, vorweisen. Dazu darf keiner der Ehepartner unter 21
sein, der ausländische Ehepartner muss außerdem noch vor der Einreise
ein Deutsch-Zeugnis vorweisen können. Das ist nicht nur
familienfeindlich, sondern ein Rückschritt gegenüber den europäischen
Werten des Schutzes von Familien- und Privatleben.
Das EU-Abkommen mit der Türkei zeigt, dass es auch anders geht. Die
Bestimmungen Deutsch vor Zuzug und die unsinnige Altersbeschränkung
fallen weg.
Die Wahrung der Rechte der Familien und Kinder auch über Grenzen hinweg
ist ein Grundrecht für alle EU-BürgerInnen. Ehen mit Partnern aus
Nicht-EU-Staaten werden immer mehr zur Normalität. In diesem Sinne kann
das Türkei-EU-Abkommen ein Wegweiser in eine Zukunft sein, die bereits
begonnen hat.
EOG fordert die Regierung auf, allen in Österreich lebenden Familien
nicht weiter das Menschenrecht auf Familienleben vorzuenthalten!
Wien, am 17.10.2014
Rückfragehinweis:
Brigitte Obiekwe-Herdin
0676 612 59 73
office@ehe-ohne-grenzen.at