FIAN Österreich: Beschwerdeverfahren zum UN-Sozialpakt tritt in Kraft (Matthias Reichl)

Österreichische Bundesregierung verweigert Ratifizierung

FIAN ÖSTERREICH

Wien, 6. Februar 2013. Uruguay hat gestern bei den Vereinten Nationen
als zehnter Staat die Ratifikation des Individualbeschwerdeverfahrens
zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte (UN-Sozialpakt) hinterlegt. Damit tritt in drei Monaten ein
Beschwerdeverfahren in Kraft, mit dem sich Menschen, die sich in ihren
Sozialen Menschenrechten verletzt sehen, nach Ausschöpfung der
nationalen Rechtsmittel an die Vereinten Nationen wenden können. Die
österreichische Bundesregierung verweigert bisher die Ratifikation
des entsprechenden Zusatzprotokolls.

„Für den Schutz der Opfer von Menschenrechtsverletzungen weltweit ist
das Zusatzprotokoll ein Meilenstein. Die österreichische Regierung
darf sich dem Fortschritt der sozialen Grundrechte nicht weiter in den
Weg stellen“, so Lisa Sterzinger, Vorsitzende von FIAN Österreich.
„Die Ratifizierung des Zusatzprotokolls wäre ein wichtiges Signal
anlässlich des heurigen 20. Jubiläums der Erklärung von Wien der
Weltkonferenz über Menschenrechte 1993.“

Das Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt wurde am 10. Dezember 2008 durch
die UN-Generalversammlung verabschiedet und wurde bereits von
Argentinien, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Ecuador, El Salvador,
Mongolei, Portugal, Slowakei und Spanien ratifiziert. Mit der zehnten
Ratifizierung durch Uruguay tritt das Zusatzprotokoll nun in drei
Monaten in Kraft.

Rückfragehinweis:
Lisa Sterzinger, lisa.sterzinger@aon.at, 0664 85 46 290
Brigitte Reisenberger, brigitte.reisenberger@fian.at, 01 23 50 239


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