Pressedienst des Gewerkschaftlichen Linksblocks (GLB), Hugogasse 8, A-1110 Wien – Telefon +43 664 61 45 012 oder +43 1 53 444-308 – Mail office@glb.at – Web www.glb.at – Ausgabe vom 22. April 2013
Die Auseinandersetzung um die Sonntagsöffnung im Handel wird immer deutlicher zu einer Schlüsselfrage in der Auseinandersetzung um eine noch weitergehende Flexibilisierung der Arbeitszeit nicht nur für die rund 500.000 Beschäftigten im Handel sondern als Signalwirkung auch für andere Branchen, meint Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB).
Die Versuche des dayli-Chefs Rudolf Haberleitner mit dem milliardenschweren Novomatic-Konzern als Hälfteeigentümer durch windige Tricks eine Sonntagsöffnung in den 985 dayli-Filialen durchzudrücken erinnern an die negative Vorreiterrolle des Fotohändlers Hartlauer bei der Feiertagsöffnung am 8. Dezember und die Versuche des Medienkasperls Richard Lugners eine Sonntagsöffnung in seinen Geschäften zu erreichen. Freilich wurde mit der vom SPÖ-Landesrat Walter Blachfellner ermöglichten Sonntagsöffnung für den Spar-Konzern am Salzburger Hauptbahnhof bis 23 Uhr schon mit Zutun der Gewerkschaft eine massive Bresche in die Sonntagsregelung geschlagen.
Umso mehr ist ein entschiedenes Vorgehen von Gewerkschaft und Arbeiterkammer gegen die Gesetzesübertretungen bei dayli notwendig: „Dabei kann die in Oberösterreich seit vielen Jahren bestehende „Allianz für den freien Sonntag“, getragen von AK, ÖGB, Diözese und Wirtschaftskammer ebenso ein wichtiger Rückhalt sein wie die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, wonach ein Verbot der Sonntagsarbeit nicht verfassungswidrig ist“, so Stingl. Der GLB begrüßt daher auch die Ankündigung von GPA-Vorsitzendem Wolfgang Katzian bei „jeden einzelnen Standort, an dem sonntags offengehalten wird“ bei der Gewerbebehörde und beim Arbeitsinspektorat Anzeige zu erstatten und wegen unlauterem Wettbewerb zu klagen.
Nach Meinung des GLB müssen auch die GewerkschafterInnen im Parlament für eine eindeutige gesetzliche Regelung zum Verbot der Sonntagsarbeit aktiv werden um einen Dammbruch zu verhindern. Als Folge würden alle großen Ketten und Einkaufszentren am Sonntag aufsperren: „Es muss verhindert werden, dass am Sonntag mit einer Gastgewerbekonzession auch Lebensmittel, Geschenke und Reisebedarf verkauft oder an Bahnhöfen die maximal zulässige Verkaufsfläche überschritten werden“ meint Stingl.
Hinter dem angeblichem „Grundrecht“ auf Sonntagsöffnung steckt die gezielte Bestrebung bestimmter Kapitalgruppen mit entsprechender medialer Unterstützung durch Einkauf rund um die Uhr den Unterschied zwischen Arbeitszeit und Freizeit aufzuheben und durchsichtig eigennützig Freizeit zudem am besten als „Shopping“ zu definieren. Durch das immer stärkere Auseinanderklaffen der Arbeitszeiten und die wachsende Prekarisierung würde damit der noch vorhandene Rest die Freizeit gemeinsam mit der Familie oder Freunden zu verbringen noch weiter verringert.
„Bei der Ablehnung von Sonntagsarbeit in Branchen, in welchen es dafür keine zwingende Notwendigkeit gibt, geht es nicht um religiöse Motive, sondern darum die historisch erkämpfte Wochenendfreizeit als kulturelle Errungenschaft und wesentlichen Teil der Lebensqualität zu erhalten“, so Stingl. Laut Wirtschaftskammer hat auch der Großteil der kleinen Handelsbetriebe keinerlei Interesse an einer Sonntagsöffnung, weil sich diese kostenmäßig nicht rentiert und zu Lasten von Freizeit und Familie geht.
„Es gibt keinerlei Notwendigkeit für eine Sonntagsöffnung im Handel. Die bestehenden Öffnungszeiten sind voll ausreichend. Bei stagnierender oder gar sinkender Kaufkraft können die Menschen ohnehin nicht mehr einkaufen. Eine Sonntagsöffnung geht auf Kosten der Lebensqualität der betroffenen Beschäftigten und ihrer Familien. Sie würde nur den großen Handelsunternehmen nutzen und damit die Nahversorgung weiter ausdünnen“, so Stingl abschließend.