Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Wie Martin Balluch in seine Blog
berichtet, kommt ein Polizist wegen eines Uebergriffs nun doch
tatsaechlich vor eine Strafrichterin. Der Tierschuetzer Balluch war
Anfang Dezember 2011 von einem Polizist niedergeschlagen worden und
dann auch noch weiter misshandelt.
Dabei waere die Polizei sogar war von dem Tierschuetzer gerufen
worden, weil zu diesem Zeitpunkt eine Jagd seiner Meinung nach
gesetzwidrig in bewohntem Gebiet stattfand. Doch die Exekutive griff
ihn an und liess die JaegerInnen, die gerade eine Treibjagd auf
Zuchtfasane veranstalteten, unbehelligt. Der Polizist behauptete dann,
der Tierschuetzer haette ihn geschlagen und er habe sich nur gewehrt.
Diese Behauptung wurde von 2 Zeugen, dem Polizeikollegen des Taeters
und einem Jaeger, bestaetigt. Doch ein Beweisvideo der
TierschuetzerInnen konnte zeigen, dass der Polizist von sich aus den
Tierschuetzer von hinten angegriffen hatte. Das Video ist noch immer
online.
Laut Balluch habe der Polizist mittlerweile versucht, durch die
Androhung einer Zivilklage die Entfernung des Videos aus dem Netz zu
erzwingen — bislang ohne Erfolg. Hingegen habe eine
Massnahmenbeschwerde gegen die Polizeiaktion beim Unabhaengigen
Verwaltungssenat Graz zur Feststellung gefuehrt, dass die Polizei bei
dieser Amtshandlung Menschenrechte verletzt hat.
Jetzt folgt der Strafprozess gegen den Polizisten wegen
Freiheitsentziehung, Koerperverletzung und Verleumdung. Richterin
Gudrun Schmitt hat dafuer fuer den 11. und 18. Maerz jeweils von 9-17
Uhr an das Landesgericht fuer Strafsachen Graz, Conrad-von-Hoetzendorf
Strasse 41, Saal 3/pt, geladen.
(Balluchs Blog/akin)
Beweisvideo:
http://www.vgt.at/filme/filme/dokumentationen/polizeitreibjagd/index.php
und http://www.youtube.com/watch?v=nyYKCbO0YII
Originaltext: http://www.martinballuch.com/?p=2156