IKRP: Freiheit für Georges Ibrahim Abdallah!

Georges Ibrahim Abdallah ist in Frankreich und im arabischen Raum der Inbegriff eines revolutionären Kommunisten, der nicht nur durch nichts zu brechen ist, sondern sich auch nach 28 Jahren Haft nach Kräften, soweit das aus dem Gefängnis eben möglich ist, am revolutionären Kampf beteiligt. Er wird durch eine breite Bewegung, gruppiert um das „Kollektiv zur Befreiung von Georges Ibrahim Abdallah“ ( http://liberonsgeorges.over-blog.com ) unterstützt, so wie er seinerseits (z.B. mit schriftlichen und audiovisuellen Beiträgen zu Manifestationen, Konferenzen usw., die aus dem Gefängnis gelangen) die Klassenkämpfe und die Kämpfe gegen Imperialismus und Zionismus unterstützt. Alleine schon sein unbeugsames Festhalten an der revolutionären Sache stellt eine gewaltige Ermutigung dar.

Georges Ibrahim wurde 1951 im Libanon geboren. Er kämpfte er in den Reihen der PFLP („Volksfront für die Befreiung Palästinas“) und der FARL („Bewaffnete revolutionäre Gruppierung im Libanon“) gegen die zionistische Okkupation Palästinas und war 1982 bei der Abwehrschlacht gegen die israelische Invasion im Südlibanon (die 20.000 Palästinensern und Libanesen das Leben kostete) dabei. Es werden ihm vom französischen Staat und von den US- und zionistischen Geheimdiensten sieben Attentate im Zeitraum 1981 bis 1984 angelastet, im Libanon, in Palästina und auch in Frankreich, darunter die Liquidierung des stellvertretenden US-Militärattachés und des zweiten Mannes der israelischen Botschaft in Paris im Jänner 1982. Im Zuge der aktiven Einmischung des französischen Imperialismus im Libanon hatte die FARL beschlossen, ihren Aktionsradius auch auf Frankreich auszudehnen. Im Oktober 1984 wurde Georges Ibrahim in Lyon verhaftet. 1985 sollte er gegen den in Beirut entführten französischen Kulturattaché ausgetauscht werden, aber die französische Regierung brach ihr Wort. So kam es zwischen Dezember 1985 und März 1986 zu einer Reihe von erfolgreichen bewaffneten Attentaten des CSPPA („Solidaritätskomitee mit den politischen arabischen Gefangenen aus dem Nahen Osten“), um die Freilassung einiger politischer Häftlinge zu erreichen, darunter von Georges Ibrahim. In dieser Situation wurde Georges Ibrahim 1986, da man ihm nichts beweisen konnte, „nur“ zu einer langjährigen Gefängnisstrafe wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ und Besitz von Sprengstoff verurteilt. Dagegen liefen die USA und Israel Sturm und so wurde 1987 ein zweiter Prozess angestrengt. Zu diesem Zweck hatte man eine Pistole hervorgezaubert, die man zusammen mit anderen Waffen in der früheren Wohnung von Georges Ibrahim gefunden hätte und die die Tatwaffe im Falle des US-Militärs gewesen wäre. 1987 lautete das Urteil auf lebenslänglich und Georges Ibrahim verschwand hinter Gefängnismauern. Ab 1999 konnte er allerdings nach französischem Recht seine vorzeitige Haftentlassung beantragen, was er zwischen 1999 und 2009 sieben Mal versuchte, jedes Mal ohne Erfolg. 2003 hatte das lokale Gericht in Pau in Südfrankreich seine Haftentlassung sogar schon einmal genehmigt, aber ein Veto der USA und diplomatischer Terror aus Israel hebelten diesen Gerichtsbeschluss wieder aus. Georges’ Anwalt legte damals Regierungsdokumente vor, die das belegen. 2007 hatte der französische Geheimdienst das wahre Motiv der französischen Staatsmacht genannt: „Er ist eine Leitfigur des antizionistischen Kampfes und seine Freilassung wäre zweifellos ein großes Ereignis im Libanon. Er würde wahrscheinlich bei der Rückkehr in sein Land wie ein Held gefeiert, auch durch verschiedene Bewegungen, die den revolutionären Kampf führen.“ Da aber der „normale“Strafvollzug keine „unpolitischen“ Gründe für die ständige illegitime Verlängerung der Haft anführen konnte, ja sogar die Gefahr der „Wiederbetätigung“ als gering einschätzen musste, war die weitere Haft, offensichtlich auf höchste Regierungsweisung, immer mühsamer zu vertreten. Da kam das 2008 beschlossene „Gesetz zur Sicherheitsverwahrung“ gerade recht. Das Gesetz galt auch rückwirkend, d.h. auch für früher Verurteilte. Angeblich in erster Linie auf schwere Sexualdelikte zielend, waren die ersten Häftlinge, auf die es angewendet wurde, prompt politische Häftlinge. Georges Ibrahim wurde im August 2008 also einer neuen „Evaluierung“ unterzogen, das Evaluierungszentrum stellte – im Sinne des neuen Gesetzes und mit Blickrichtung auf den „internationalen Terrorismus“ – die „anhaltende Gefährlichkeit seiner politischen Tätigkeit“ fest und riet von seiner Freilassung ab, welcher Empfehlung selbstverständlich
entsprochen wurde. Grund für die „anhaltende Gefährlichkeit“: er hätte auch nach 28 Jahren Gefängnis „die Kraft seiner Überzeugungen intakt gehalten“.

Im Februar 2012 hat Georges Ibrahim einen neuerlichen, den achten Antrag auf Haftentlassung gestellt. Er wurde daraufhin neuerlich in das „Nationale Evaluierungszentrum“ verbracht. „Ärzte für Geisteskrankheiten“ werden neuerlich über sein „unerklärliches und bockiges Festhalten an absurden und verwerflichen politischen Anschauungen“ zu befinden haben. Die Solidaritätsbewegung für Georges Ibrahim hat ihre Aktivitäten in den letzten Wochen massiv verstärkt. Es gibt laufend Manifestationen und Aufklärung, zuletzt durch eine Demonstration am 14.April vor dem Gefängnis in Fresnes, wo sich Georges Ibrahim derzeit befindet. Auch im Libanon gab es am 29.April eine große Demonstration vor der französischen Botschaft in Beirut. Die Chancen für seine Freilassung stehen heute besser denn je. Auch die libanesische Regierung fordert inzwischen die Haftentlassung und Überstellung in den Libanon. Der libanesische Außenminister erklärte Anfang 2012 gegenüber der französischen Presse, es sei „die Zeit, ihn zu befreien“ und Georges Ibrahim „würde gerne in unserem Land aufgenommen“. Dies wurde im Februar vom libanesischen Ministerpräsidenten bei einem Staatsbesuch in Paris bekräftigt. Auch der Generalsekretär der PFLP, Ahmed Saa’dat, derzeit in einem israelischen Gefängnis, forderte die sofortige Freilassung von Georges Ibrahim Abdallah und ebenso ein Sprecher der Al Fatah. Dazu kommt, dass die französische Staatsmacht Sorgen mit einem früheren Chef des Inlandsgeheimdienstes hat, einem gewissen Yves Bonnet, damals an den Prozessen gegen Georges Ibrahim beteiligt, den anscheinend sein schlechtes Gewissen plagt und der neuerdings erklärte: „Diese Ungerechtigkeit hat schon sehr lang gedauert; sie übersteigt sogar jedes vernünftige Mass. Nichts rechtfertigt mehr seine Einkerkerung. Man soll ihn in ein Flugzeug setzen und nach Hause schicken, in den Libanon, wie die Behörden bereit sind, ihn aufzunehmen.“ Da in den letzten 28 Jahren nicht alles mit rechten Dingen zuging, kann man ja nicht wissen, was so einem Mann noch einfällt, wenn er mit den Gewissensbissen über die eigene verbrecherische Vergangenheit anders nicht mehr fertig wird.

Verurteilen wir die „psychiatrische Evaluierung“ von Georges Ibrahim und fordern wir seine unverzügliche Freilassung! Verstärken wir die Kampagne zu seiner Unterstützung!
Nicht nur in Frankreich und im Libanon, auch in anderen Ländern können wir etwas beitragen, um unsere Solidarität mit diesem unbeugsamen Revolutionär zu bekunden und auf diese oder jene Weise Druck auf staatliche französische Stellen und Einrichtungen zu machen!
Tragen wir dadurch auch zur Unterstützung der anderen politischen Gefangenen in den französischen Gefängnissen, der politischen Gefangenen weltweit und speziell der 11.000 politischen Gefangenen in den israelischen Gefängnissen und Folterkammern bei!
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IA.RKP

Initiative für den Aufbau einer
Revolutionär Kommunistischen Partei
Stiftgasse 8
A 1070 Wien, Österreich