Jubel und Krtiik zur Entscheidung des Obersten US-Gerichtes zu Homosexuellen-Rechten in den Vereinigten Staaten (Heinz Leitner)

Die Zeitung „Der Bund“, Schweiz; berichtet am 26. Juni 2013 über ein wichtiges Urteil des Obersten US-Gerichtes zu Homosexuellen-Rechten in den Vereinigten Staaten (http://www.derbund.ch/ausland/amerika/Oberstes-USGericht-laesst-HomoEhe-zu/story/31912400). Das linke „Gay Liberation Network“ in den USA steht der Entscheidung kritisch gegenüber und ruft zu einer Kundgebung auf (http://www.gayliberation.net/home.html)

Ihre Kritik zusammengefasst auf Deutsch:

 Während DOMA als offensichtlich verfassungswidrig entsorgt wurde, versäumte das Gericht, über Prop. 8 in der Substanz zu entscheiden und gleiche Rechte für Homosexuelle (LGBT) in allen Staaten der USA zu verankern: Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transsexuelle (LGBT) können weiter „legal“ in den meisten US-Staaten diskriminiert werden nicht bloß bezüglich Ehe, sondern in den meisten US-Staaten auch bei Wohnungen, Beschäftigung und öffentlichen Wohnungsangelegenheiten.

 Indem sich das Gericht bei Prop. 8 hinter einem technischen “gesetzlichen Status”-Argument versteckte, begab er sich in ziemlich reaktionäres Gewässer: Das Gericht erlaubt es damit implizit den Staatsregierungen, ihre eigen Referenden als nichtig zu erklären. Dies könnte in der Zukunft dazu führen, dass fortschrittliche Referenden durch die jeweiligen Staatskapitole zu Fall gebracht werden können.

 Fundamentaler, aber ähnlich der gestrigen Aushöhlung des Wahlrechtes (Voting Rights Act), ist es, dass das Gericht implizit damit seine Auffassung bekräftigte, dass Staatsrecht Bürgerrecht aussticht. Die Bevorzugung von Staatsrechten gegenüber Individualrechten bedeutet, dass die Gleichheit der Ehe, gar nicht zu reden von gleichem Recht auf Beschäftigung und Zugang zu öffentlichen Wohnungsangelegenheiten, in vielen „Bibel-Gürtel“-Staaten für eine Generation oder mehr zurückgestellt werden kann. Aus ähnlichen Gründen wurde von den führenden Persönlichkeiten der afro-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung in der Mitte des 20. Jahrhunderts das Privileg der „Rechte der Staaten“ vehement zurückgewiesen.

 Ein weiterer beunruhigender Aspekt dieser halbherzigen Entscheidung des Obersten US-Gerichtes ist es, dass diese Entscheidung zu einer Entsolidarisierung der Homosexuellen-Bewegung in jenen 13 Staaten mit gleichen Rechten mit denjenigen von Homosexuellen in der Mehrheit der Staaten führen kann, in denen Homosexuelle nicht gleichberechtigt sind.

 In den vergangen Wochen konnte eine ähnliche Entwicklung bei der Behandlung von Rechten von Immigranten im Senat bemerkt werden, bei der einer Minderheit von Menschen ohne Dokumente eine größere Möglichkeit zur Staatsbürgerschaft eröffnet wurde, während die Majorität den Wölfen zum Fraß vorgeworfen wurde. Das ist kein schönes Ergebnis für uns, die auf gleichen Rechten für alle bestehen.

 Wir dürfen es nicht zulassen, dass der Homosexuellen-Bewegung in den Vereinigten Staaten ein gleiches Schicksal bevorsteht. Obwohl wir uns mit jenen LGBTs in den 13 Staaten freuen, die größere Rechte erlangt haben, so wurde doch eine wichtige Gelegenheit für weit größere Freiheiten heute verfehlt.