Seit Jahresbeginn bis Stichtag 12. Dezember haben wir 3642 Beratungsgespräche in den regulären Öffnungszeiten durchgeführt, wobei etwa 800 Flüchtlinge in diesem Jahr erstmals zu uns gefunden haben.
Wir haben zahllose Schriftsätze verfasst, darunter 337 Beschwerden im inhaltlichen Asylverfahren, 66 Dublinbeschwerden, 29 Beschwerden im Verfahren wegen entschiedener Sache, 12 Schubhaftbeschwerden und 14 Beschwerden bzw. Anträge im Wiedereinsetzungs- und Wiederaufnahmeverfahren.
Wir nahmen – natürlich nach entsprechend ausführlichen Vorbereitungsgesprächen – an 91 Verhandlungen vor dem Asylgerichtshof, 63 Einvernahmen vor den Bundesasylämtern und sechs Verhandlungen vor den Unabhängigen Verwaltungssenaten teil.
Unsere Arbeit war häufig von Erfolg gekrönt und wir konnten insgesamt für 283 Personen ein Aufenthaltsrecht in Österreich erreichen. Davon haben 126 Personen den Status als Flüchtling erhalten. Der Großteil dieser Personen, nämlich 112, sind Staatsbürger der russischen Föderation, die übrigen von Afghanistan, Iran und einigen anderen Staaten.
82 Personen haben subsidiären Schutz erhalten. Auch unter ihnen waren Menschen aus der russischen Föderation mit 59 am häufigsten vertreten, aber auch elf von uns vertretene Afghanen erhielten dieses Aufenthaltsrecht, wie auch Staatsangehörige von Nigeria, Georgien, dem Irak und Aserbaidschan.
Schließlich haben wir in diesem Jahr auch zahlreiche Entscheidungen bekommen, in denen wegen guter Integration oder familiärer Bindungen unserer Klienten die Ausweisung auf Dauer unzulässig erklärt wurde, also eine Rot-Weiß-Rot Karte Plus erteilt werden muss, im Sprachgebrauch auch als „Bleiberecht“ bekannt. Insgesamt betraf dies 75 Personen. Darunter befanden sich wiederum 52 aus der russischen Föderation. Die übrigen stammten unter anderem aus Nigeria, dem Sudan, Gambia, Usbekistan, Bangladesh, Serbien und China.
Nennenswert sind auch unsere Erfolge im Bereich der Zurückverweisung von Verfahren an das Bundesasylamt in Folge mangelhafter erstinstanzlicher Verfahrensführung: Hier hatten wir in 64 Verfahren Erfolg und unsere KlientInnen eine weitere Chance, ihre Fluchtgründe darzulegen.
In Dublinverfahren hatten wir in diesem Jahr insgesamt in 26 Fällen Erfolg, sowie auch in vier Schubhaftbeschwerden.
Mag. Judith Ruderstaller
Leiterin der Rechtsabteilung von Asyl in Not
Spendenkonto:
Raiffeisen (BLZ 32000),
Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not