Martin Mair (Aktive Arbeitslose): NACHTRAG. Der logische Fehler bei den „Alternativen“der „Volksbefragung“

Liebe Leute,

ich hatte die Argumentation von Herrn Friebel falsch interpretiert bzw.
verkürzt weshalb ich seine genauere von Herrn Friebel Erläuterung des
zugrunde liegenden mehr logischen Problems nachreiche.

Ergänzend sei gesagt, dass in einer echten Demokratie das Volk – rein
politisch/logisch gesehen – auch das Recht hätte zu sagen: Wir wollen
gar keine Änderung, was bei der zutiefst manipulativen Volksbefragung am
Sonntag leider nicht möglich war.

Liebe Grüsse

Martin Mair

Wenn man sich in die Materie ein wenig einliest, wird jedoch auch klar,
daß mit den „zwei alternativen Lösungsvorschlägen“ nur zwei
Lösungsvorschläge gemeint sein können, die (wie auch bei einer
ja/nein-Frage) exakte Alternativen zueinander sind, also z.B. „Ich bin
für ein Berufsheer“ und „Ich bin gegen ein Berufsheer“. Wenn es möglich
wäre, hier beliebige Fragen zusammenzustellen, dann wäre es für die
Regierenden leicht, das Ergebnis zu kriegen, das man haben will, z.B.:
„Ich bin dafür, daß die Todesstrafe am kommenden Montag eingeführt wird“
versus „Ich bin dafür, daß die Todesstrafe kommenden Dienstag eingeführt
wird“. Das Ergebnis wäre dann wahrscheinlich eine Wahlbeteiligung von
20%, davon drei Viertel ungültig und vom Rest die Hälfte für Montag, die
andere Hälfte für Dienstag. Herr Leitner würde dann in ORF2 mit einem
Gegener der Todesstrafe ein Interview führen, dieser würde Asche auf
sein Haupt streuen, und die Befürworter der Todesstrafe würden am
nächsten Tag titeln: „50,4% für Einführung der Todesstrafe am kommenden
Montag.“

So geht das natürlich nicht, und deswegen hat der Gesetzgeber auch die
Regelung mit den „zwei alternativen Lösungsvorschlägen“ gewählt. Da kann
sowas nicht passieren. Das Problem ist nur: Die heutige Volksbefragung
war eben genau so strukturiert, wie die oben skizzierte Konstruktion zur
Einführung der Todesstrafe. Sie ist daher unsinnig, dumm und
verfassungswidrig.

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