Auftaktveranstaltung in Bregenz am 12. April war ein voller Erfolg.
Das Theater Kosmos in Bregenz war vergangenen Freitag bis zum letzten Platz besetzt, als sich der neu gegründete Verein „Vindex – Schutz und Asyl“ der Öffentlichkeit vorstellte. An die 200 Menschen, unter ihnen etwa 50 Flüchtlinge und Asylsuchende, waren dabei.
Am Podium diskutierten Susanne Scholl (freie Journalistin), Michael Genner (Obmann von Asyl in Not) und Norbert Mähr (Bürgermeister von Röthis) über die Lage in Tschetschenien und die österreichische Asylpraxis.
Scholl und Genner prangerten den Bruch der Genfer Flüchtlingskonvention durch die österreichischen Behörden an. Bürgermeister Mähr (ÖVP), der Anfang 2010 an der Spitze seiner Gemeindemitglieder die Abschiebung einer kosovarischen Familie verhindert hatte, erklärte, er würde das jederzeit wieder tun. Diese Familie genießt mittlerweile in Österreich einen gesicherten Aufenthalt.
Asyl in Not begrüßt die Gründung des Vereins „Vindex“, dessen Mitglieder österreichischen, deutschen und tschetschenischen Ursprungs sind und der von Obfrau Eva Fahlbusch mit großem Engagement geleitet wird.
Die Behörden Vorarlbergs haben in den vergangenen Monaten mehrmals durch (teils brutal vollzogene) Abschiebungen tschetschenischer Flüchtlinge unser Augenmerk auf sich gezogen.
So wurde Danial M. nach Rußland deportiert und sitzt seither in Grosnyi im Gefängnis. Das Kadyrov-Regime klagt ihn genau jener Delikte an, die er im Asylverfahren als Fluchtgründe geltend gemacht hatte und die der Asylgerichtshof als „nicht glaubwürdig“ befunden hatte…
Danials asylberechtigte Frau war hochschwanger, als die Vorarlberger Polizei kam, um ihren Mann zu holen. Sie wurde brutal behandelt; von der Schwangerschaft (im achten Monat!) hatte die Beamtin angeblich nichts bemerkt.
Danials Schwiegervater (ein von Österreich anerkannter Flüchtling) ist seit damals permanenten Einschüchterungsversuchen durch Gerichte und Polizei ausgesetzt.
Österreichs Behörden haben durch Mandials Deportation ein Strafdelikt begangen: Sie haben einen Menschen, der wegen seines Zustands (die über ihn verhängte Schubhaft) zum Widerstand unfähig war, ohne seine Einwilligung und mit Gewalt einer fremden Macht (dem Kadyrov-Regime) überliefert.
Dieser Tatbestand (§ 103 StGB) ist mit zehn in zwanzig Jahren Gefängnis zu bestrafen. Das gilt nicht nur für die amtshandelnden Unterorgane, sondern ebenso für die Bestimmungstäter bis ganz oben hinauf.
Eine Anzeige bereiten wir vor. Es wird also wohl nicht unser letzter Besuch im „Ländle“ gewesen sein.
Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
Medienberichte:
http://www.vol.at/genner-zu-asylpolitik-oesterreich-betreibt-eine-politik-der-abschreckung/3544900
http://www.vorarlbergernachrichten.at/lokal/vorarlberg/2013/04/12/brutale-polizei-verhore.vn
Spendenkonto:
Raiffeisen (BLZ 32000),
Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not
Online spenden:
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