EU-USA-Freihandelsabkommen TTIP
Eine transatlantische Verfassung für die Konzerne von Pia Eberhardt
Genfood, Hormonfleisch und Chlorhühnchen auf den Tellern. Kaum noch Tests zur Überprüfung der Sicherheit von Chemikalien. Niedrigere
Arbeits- und Sozialstandards. Das könnte das geplante Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment
Partnership) zwischen der EU und den USA Verbrauchern und Beschäftigten bescheren. Seit Juli laufen die Verhandlungen.
Da es kaum noch Zölle gibt, die den transatlantischen Handel behindern, geht es bei den Verhandlungen vor allem um eins: den Abbau sogenannter nichttarifärer Handelshemmnisse, also aller möglicher Standards und Regulierungen, die für die Produktion von und den Handel mit Gütern sowie die Erbringung von Dienstleistungen und Investitionen eine Rolle spielen.
Für Konzerne ist das die Chance, Regulierungen auf beiden Seiten des Atlantiks ein für alle Mal aus dem Weg zu räumen. Laut der Lobbyfirma Alber Geiger sind die Verhandlungen «Musik in den Ohren» all derjenigen «US-Unternehmen, die bisher auf ein schwieriges regulatorisches Umfeld in Europa gestoßen sind», zum Beispiel beim Copyright, dem Patentschutz oder eben der Gentechnik. Für sie sind «die Verhandlungen zwischen der EU und den USA eine zweite Chance, ihre Interessen in Europa effektiv durchzusetzen».
Insbesondere der Investitionsschutz im geplanten Abkommen wird politische Gestaltungsräume in Europa und den USA dramatisch einschränken. Im Kern geht es darum, ausländischen Investoren weitreichende Klagerechte in einem parallelen, internationalen Rechtssystem einzuräumen – und zwar gegen jede Politik, die ihre Eigentumstitel und die geplanten Gewinne aus ihren Investitionen bedroht – sei es wegen Gesundheits- und Umweltschutzauflagen oder durch eine Sozial- und Wirtschaftspolitik, die ihre unternehmerischen Freiheiten beschränkt.
Ein paralleles Rechtssystem
Schon heute garantieren weltweit über 3000 internationale Investitionsabkommen Konzernen solche Klagerechte. So verklagt bspw.
der Energiekonzern Vattenfall derzeit die BRD, weil ihm der Atomausstieg nicht passt. In Australien und Uruguay geht Philip Morris gegen Warnhinweise vor den gesundheitlichen Folgen des Rauchens auf Zigarettenpackungen vor. Der kanadische Öl- und Gaskonzern Lone Pine verklagt über eine US-Niederlassung seine eigene Regierung, weil die Provinz Québec aufgrund von Umweltrisiken bei der Gasförderung ein Moratorium für die als Fracking bekannte Tiefenbohrtechnik erlassen hat. Und der Ölmulti Chevron greift auf Basis eines Investitionsabkommens ein ecuadorianisches Gerichtsurteil an, das ihn zur Zahlung von 18 Milliarden US-Dollar Schadenersatz wegen massiver Umweltzerstörung im ecuadorianischen Amazon-Gebiet verdonnert hat.
Die Verfahren laufen vor internationalen Schiedsgerichten, die in der Regel aus drei von den Streitparteien benannten Privatpersonen bestehen. Meist finden sie hinter verschlossenen Türen statt, in irgendeinem Hotelzimmer in London, Paris oder Washington. Die Schiedssprüche sind bindend, eine Revision ist nicht möglich.
Die Gefahren für öffentliche Haushalte und demokratische Politik liegen auf der Hand: Investor-Staat-Klagen können Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe nach sich ziehen.
Gewinneinbußen einzelner Unternehmen, die durch politische Reformen verursacht sind, werden auf diese Weise sozialisiert – selbst wenn die Regulierungen zum Schutz des Gemeinwohls notwendig sind.
Häufig reicht allein die Androhung einer Klage, um geplante Gesetze abzuwürgen oder zu verwässern. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen Mexiko, Kanada und den USA (NAFTA) beschrieb ein kanadischer Regierungsbeamter dessen Auswirkungen wie folgt:
«Bei beinahe jeder neuen umweltpolitischen Maßnahme gab es von Kanzleien aus New York und Washington Briefe an die kanadische Regierung. Da ging es um chemische Reinigung, Medikamente, Pestizide, Patentrecht. Nahezu jede neue Initiative wurde ins Visier genommen, und die meisten haben nie das Licht der Welt erblickt.» Tatsächlich nutzen Unternehmen internationales Investitionsrecht heute immer häufiger als Waffe in politischen Auseinandersetzungen, um strengere Regulierungen zu verhindern.
Demokratie in die Schranken weisen
Letztlich geht es beim Investorenschutz darum, die Demokratie in ihre Schranken zu verweisen. Zwei Mitarbeiter von Milbank, einer der führenden Kanzleien im internationalen Investitionsrecht, haben das jüngst in einem Artikel für eine Fachzeitschrift deutlich
ausgesprochen: «Unerwünschte Maßnahmen von Regierungen gibt es nicht nur im Rahmen autokratischer Herrschaft. Der Populismus, den Demokratien mit sich bringen können, ist oft Katalysator für solche Aktionen.» Kein Wunder, dass Länder wie Argentinien, Venezuela und Ecuador, die nach heftigen sozialen Kämpfen Privatisierungen zurückgenommen und Unternehmen verstaatlicht haben, zu den Ländern gehören, die am häufigsten vor Investitionsschiedsgerichte gezerrt werden.
Globalisierungskritische Wissenschaftler sehen internationale Investitionsabkommen daher zu Recht als Instrument zur Durchsetzung transnationaler Kapitalinteressen gegen Regulierungen, Umverteilung und gegenhegemoniale Kräfte und als Teil des sog. neuen Konstitutionalismus – darunter versteht man politisch-rechtliche Strukturen, die den Neoliberalismus und bestehende Eigentumsverhältnisse durch die Einschränkung staatlicher
Interventions- und demokratischer Kontrollmöglichkeiten quasi konstitutionell absichern.
Genau solche weitreichenden Konzern-Klage-Rechte sollen nun auch im geplanten EU-USA-Freihandelsabkommen verankert werden. Da bereits heute mehr als die Hälfte der ausländischen Direktinvestitionen in den USA und in der EU von der jeweils anderen Seite des Atlantiks kommt, wird deutlich, welch wirksames Instrument dem transnational agierenden Kapital damit in die Hand gegeben würde, von den zigtausend Niederlassungen europäischer Konzerne in den USA und denen ihrer US-Pendants in der EU ganz zu schweigen. Ein EU-US-Investitionsschutzabkommen würde ihnen weitreichende Möglichkeiten einräumen, auch gegen ihre eigenen Regierungen vorzugehen.
TTIP zu Fall bringen, wie das MAI
Kein Wunder, dass Unternehmerverbände wie der europäische Arbeitgeberverband BusinessEurope und die American Chamber of Commerce für einen weitreichenden Investitionsschutz im geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen mobil machen. Das tut auch der US-Energie-Konzern Chevron, er hat seinen kompletten Beitrag für die US-Konsultation bei den Verhandlungen dem Investitionsschutz gewidmet – «einem der global wichtigsten Themen für uns».
Chevron möchte «den größtmöglichen Schutz» vor regulatorischen Eingriffen – um «die Risiken von großangelegten, kapitalintensiven und langfristigen Energieprojekten zu mindern», z.B. bei der Gewinnung von Schiefergas durch Fracking. Aufgrund der Gefahren für Mensch und Umwelt und des wachsenden Widerstands von Bürgern haben zahlreiche EU-Regierungen Moratorien bzw. strikte Regulierungen für die umstrittene Technologie erlassen. Genau diese Moratorien und Regulierungen könnten Chevron & Co. über weitreichende Investitionsschutzklauseln in einem zukünftigen EU-US-Freihandelsabkommen jedoch angreifen.
Doch noch ist es nicht so weit. Die Verhandlungen zwischen der EU und den USA stehen erst am Anfang. Es gibt daher noch Chancen, das geplante Freihandelsabkommen und das Kapitel zum Investitionsschutz als das zu entlarven, was es ist: eine antidemokratische neoliberale Zwangsjacke.
Vor 15 Jahren hat diese «Drakula-Strategie» schon einmal zum Erfolg
geführt: Ende der 90er hatte die globalisierungskritische Bewegung den weitgehend unbekannten MAI-Vertrag ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt, ein Investitionsabkommen, das im Rahmen der OECD verhandelt wurde. Einem Vampir gleich überlebte es nicht lange. Im Oktober 1998 ließ Frankreich die Verhandlungen platzen. Auf beiden Seiten des Atlantiks werden Gewerkschaften und soziale Bewegungen alles daran setzen, dass sich dieser Teil der Geschichte wiederholt.
Pia Eberhardt arbeitet bei der lobbykritischen Organisation Corporate Europe Observatory (CEO, www.corporateeurope.org) zur Frage des Konzerneinflusses auf die Handelspolitik der EU.
http://www.sozonline.de/2013/09/eu-usa-freihandelsabkommen-ttip/
Buchtipp:
Maria Mies (Hg.), Claudia von Werlhof: Lizenz zum Plündern. 1998, Rotbuch Verlag