Refugee-Aktivisten seit über drei Monaten in Untersuchungshaft (Martin Mair)

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Utl.: Noch kein Verhandlungstermin in Aussicht, Haftprüfung morgen (15.11.2013)

Wien (OTS) – Schon seit über drei Monanten sitzen die festgenommenen Refugee-Aktivisten, die Ende Juli wegem dem Vorwurf der Schlepperei festgenommen wurden, in Untersuchungshaft. Bisher gibt es weder Informationen über die weitere Haftdauer noch Aussicht auf einen möglichen Prozesstermin. Für zwei der Inhaftierten wurde die U-Haft bereits bis Ende Dezember verlängert, für drei andere steht diesen Freitag die nächste Haftprüfung an. Es ist gut möglich, dass die gesetzliche Höchstdauer von sechs Monaten ausgereizt wird. Daran ändert auch die neue Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt für den gesamten Fall vorerst nichts. Gleichzeitig wird der Kontakt der Inhaftierten zu ihrem sozialen Umfeld stark eingeschränkt. So durften die meisten von ihnen bisher nicht einmal ihre eigene Familie anrufen. Besuche finden nur mit Überwachung statt; Auflagen bezüglich der Sprache erschweren die Kommunikation zusätzlich (Es wurde Personen vorgeschrieben, sich auf Deutsch zu unterhalten, obwohl weder der Besucher noch der Inhaftierte gut Deutsch sprechen). Durch den Transfer der bisher in der JA Josefstadt Inhaftierten in die JA Wiener Neustadt Anfang November gestalten sich die Besuche aufwändiger, die U-Häftlinge sind noch abgeschiedener.

Der psychische Druck, der durch diese Haftbedingungen entsteht, hat bereits gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit einiger der Inhaftierten. Kurz nach den Festnahmen lösten Innenministerin Mikl-Leitners Aussagen über abgebliche „beinharte Bosse der Schleppermafia“, die Teil eines brutalst vorgehenden Schlepperrings gewesen sein sollen und bis zu zehn Millionen Umsatz gemacht haben sollen, großen Wirbel aus. Erst als der Falter recherchierte und diese Aussagen als absolut falsch entlarvte, zog Mikl-Leitner sie zurück. Das negative Bild des Refugee-Protests blieb.

    Die Betroffenen werden hier mittels eines Paragrafen beschuldigt, der ähnlich wie der der kriminellen Organisation sehr weit gefasst ist und verschiedenste Handlungen kriminalisiert, vom Verleihen eines Autos, über die Zurverfügungstellung von Schlafplätzen bis hin zum Kauf eines Zugtickets. Dabei gibt es keine Untergrenze für den finanziellen Profit, der für diese Hilfeleistungen bezogen werden kann. Der Begriff der „Schlepperei“ wurde in der Öffentlichkeit ohne nähere Erklärung und ohne Abgrenzung zu anderen Tatbeständen, wie Körperverletzung oder Nötigung, verwendet. Dadurch wurde die falsche Vorstellung von ausbeuterischen „Schlepperbossen“ weiter verstärkt.

    Trotz den Richtigstellungen im Falter kam es zu einer breiten Entsolidarisierung mit den Refugee-Protesten. Der Vorwurf der Schlepperei funktioniert hier ähnlich wie der der Kriminellen Organisation, der bereits mehrmals im Kontext der Repression politischer Bewegungen zum Einsatz kam – so zum Beispiel während der Operation Spring 1999 oder im Tierrechtsprozess 2010/11.~

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