Liebe Freunde des Stuttgarter Kopfbahnhofes
Ich habe am 26. Juli 2010 an einer „demonstrativen Besetzung“ des zum
Abriss vorbereiteten Nordflügels des Stuttgarter Kopfbahnhofes teilgenommen.
An diesem Tag hatten sich zu Beginn der Montagsdemo 55 Personen durch
die offene Frontzugangstür des Gebäudes in den zweiten Stock begeben,
um von dort die demonstrative, friedliche Besetzung bekannt zu geben.
Bei der Besetzung wurde werder Gewalt gegen Sachen noch Personen ausgeübt,
niemand wurde genötigt oder behindert.
Die Demonstranten wurden ab 22.30 Uhr aus dem Gebäude entfernt und ihnen
ging ein Stafbefehl zu mit der Begründung: Die Tat sei
„ein Vergehen des Hausfriedensbruches gemäß § 123 StGB“.
Aufgrund meines Einspruches gegen diesen Strafbefehl bin ich zusammen mit
dem Mitdemonstrant Thomas Erben zur Hauptverhandlung in das
Amtsgericht Stuttgart Hauffstr. 5 geladen.
Diese Gerichtsverhandlung findet am Mittwoch, 27.03.2013
9.00 Uhr im Sitzungssaal 1 EG statt.
Im Gegensatz zum Vorwurf des Hausfriedensbruchs stehe ich auf dem Stand-
punkt, dass ich mein Recht auf Demonstrationsfreiheit wahrgenommen habe
und berufe mich dabei auf das Bundesverfassungsgericht, das am
22.02.2011 in der Sache Fraport AG entsprechend geurteilt hatte.
Es ging damals darum, daß die Demonstrationen gegen Nachtflüge auch in
den Flughafengebäuden stattfinden dürfen.
Wir demonstrierten entsprechend gegen den Abbruch des Nordflügels an dem
dafür bestgeeigneten Ort, nämlichin eben diesem Gebäude.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mich durch Eure Anwesenheit
untersützen würdet. Das wäre auch eine Demonstration
Oben bleiben
Siegfried Schreiber