Zur Petition: http://www.vgt.at/actionalert/kostenersatz/index.php
Wir, die Unterzeichnenden, fordern, dass die Republik Österreich nicht nur langfristig eine gerechte gesetzliche Regelung zur Entschädigung nach Freispruch einführt, sondern dass insbesondere auch im außerordentlichen Fall der jahrelang zu Unrecht gemarteten TierrechtsaktivistInnen der von der Republik verursachte Schaden umgehend wieder gut gemacht wird!
Erst nach langen sechs Jahren wurden die letzten fünf der ursprünglich 13 Angeklagten im sog. Tierschutzprozess freigesprochen. Kriminelle Organisation, Nötigung und alle anderen Anklagepunkte wurden endgültig verworfen. Doch der Staat haftet nicht für den angerichteten Schaden.
Kommt man in Österreich unverschuldet vor ein Strafgericht, bleibt man selbst nach einem rechtskräftigen Freispruch auf den Aufwendungen, Spesen, Verdienstentgang- und Verteidigungskosten sitzen.
Das Justizministerium möchte die bisherigen Entschädigungen, z.B. max. EUR 1.250,– im Einzelrichterverfahren, zwar bei der nächsten StPO-Novelle verdoppeln, dies reicht aber bei weitem nicht aus.
Im Rahmen des Tierschutzprozesses hat sich mittlerweile ein Schaden von bis zu EUR 1,2 Mio eingestellt; Pro Person! Allein die Kosten der anwaltlichen Vertretung können dabei EUR 600.000 bis 960.000 betragen! Schwere Verfahrensmängel, wie beispielsweise die Leugnung der Existenz dreier verdeckter Ermittlerinnen und die mehrfache, rechtswidrige Verweigerung der Akteinsicht trugen zu einer unnötigen Aufblähung des Verfahrens bei. Erst nach 100 Verhandlungstagen konnten sich die Angeklagten freibeweisen.
Während es im Zivilrecht völlig selbstverständlich ist, dass die verlierende Partei die Kosten der beklagten Gegenseite übernimmt, muss der Staat nicht für ein durch ihn verursachtes Strafverfahren haften. So wird man trotz Freispruch bestraft: Unschuldig, aber finanziell ruiniert.
Diese Regelung ist in einem Rechtsstaat absolut unerträglich. Sie verletzt grundlegende Menschenrechte, wie z.B. Art 6 und Art 7 EMRK. Selbst das Justizministerium gesteht in einer parlamentarischen Beantwortung ein, dass die „Forderung nach vollständigem Ersatz der Verteidigungskosten bei rechtskräftigem Freispruch sachlich durchaus begründet“ sei, verweist aber auf angeblich „mangelnde budgetäre Bedeckung“.
Derzeit fehlt jedenfalls eine gerechte Regelung, wie es sie in vielen anderen EU-Staaten längst gibt. Die Freigesprochenen müssen nun individuelle Amtshaftungsklagen gegen die Republik wagen, die mit einem immensen Kostenrisiko von bis zu EUR 100.000,– verbunden sind. Es steht ein jahrelanges Zivilverfahren bis zum Europäischen Gerichtshof bevor. Das ist für die ohnehin mittellosen TierschützerInnen unzumutbar.
Es darf nicht Schule machen, unschuldige Menschen anzuklagen, freizusprechen und sie dennoch zu bestrafen!
Zur Erstreitung wenigstens eines positiven Präzedenzfalles benötigen die betroffenen TierschützerInnen des VGT noch Geld für Gerichts- und Anwaltsgebühren. Wenn möglich, helfen Sie auch hier durch eine kleine Spende.