UG: Berufung beim Oberlandesgericht gegen Ausgrenzung der Unabhängigen Gewerkschafterinnen in der GÖD

Für Demokratie und Minderheitenrechte in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst

Utl. Unabhängige GewerkschafterInnen kämpfen weiter und gehen in Berufung

Die Zivilrechtsklage der Unabhängigen GewerkschafterInnen gegen die
Missachtung demokratischer Minderheitenrechte durch die GÖD-Mehrheit
von FCG/ÖVP und FSG wurde von einem Einzelrichter des Landesgerichts
Wien für Zivilrecht in erster Instanz abgelehnt. Damit kann die
GÖD-Mehrheit bis auf weiteres den Unabhängigen GewerkschafterInnen die
Vertretung im GÖD-Vorstand und die Anerkennung als Fraktion verweigern
– gegen die im ÖGB und auch im GÖD-Statut anerkannten demokratischen
Minderheitenrechte.

Demokratische Minderheitenrechte in der „schwarzen“ GÖD

Im GÖD-Statut ist verankert, dass die Organe der GÖD entsprechend den
Wählerstimmen des betreffenden Bereiches zusammengesetzt werden
müssen, daraus ergibt sich für den 18-köpfigen Bundesvorstand das 14.
Mandat für die Unabhängigen GewerkschafterInnen. Berechnungen des
GÖD-Organisationsreferates zeigen, dass wir bundesweit 8 % der
Gewerkschaftsmitglieder vertreten. Mit einem Vorstandsmandat sind
neben Informations- und Mitwirkungsrechten auch die
Fraktionsanerkennung und die Übernahme eines GÖD-Referates samt
Infrastruktur verbunden.

In der Klagsabweisung wurde auf die Argumente der parteiunabhängigen
Minderheit nicht eingegangen, sondern fürs Erste der
Mehrheitsstandpunkt bestätigt: durch die nachträgliche Zergliederung
der Vorstandswahl in drei Teilwahlen bleibt kein Platz für eine/n
UG-Mandatar/in.

Weil es so ist, muss es nicht so bleiben

Der österreichische Rechtsstaat endet nicht mit der 1. Instanz. Die
UGöd wird Berufung einlegen, ein Senat des Oberlandesgerichtes wird
die Abweisung prüfen. Nicht zufällig ist der volle Name der
oppositionellen GÖD-Mitglieder „Unabhängige GewerkschafterInnen für
mehr Demokratie“. Um Demokratisierung der GÖD geht es, um Aktivierung
der Mitglieder, ums konsequente Vertreten von
ArbeitnehmerInnen-Interessen im öffentlichen Dienst und in den
ausgegliederten Betrieben und gegen parteipolitisch eingefärbte
Stellvertreterpolitik. Bereits nach der ersten statutenwidrigen
Ausgrenzung der UGöd aus dem GÖD-Vorstand versprach GÖD-Vorsitzender
Neugebauer, die GÖD werde mit einer Kooptierung im Nachhinein der
realen Stärke und dem gewerkschaftlichen Engagement der UGöd Rechnung
tragen. Dazu ist es nicht gekommen, 2011 gab es wider Erwarten eine
Neuauflage der Ausgrenzung. Nachdem alle vereinsintern Möglichkeiten
erschöpft waren, haben die Unabhängigen GewerkschafterInnen den
Rechtsweg beschritten. Weil Demokratie, Minderheitenrechte und
Rechtsstaat zusammengehören. Weil der ÖGB eine demokratische,
überparteiliche Organisation ist und die GÖD eine Teilorganisation des
ÖGB.

Spendenaufruf

Die Unabhängigen GewerkschafterInnen verwenden Gewerkschaftsmittel
ausschließlich für Personalvertretungs- und Betriebsratsarbeit, nicht
für innergewerkschaftlichen Streit. Die bisher aufgelaufenen Kosten
wurden mit einer Spendenaktion abgedeckt. Diese erfordert mit der
Berufung eine zweite Auflage. Wenn diese Kosten am Ende des Verfahrens
von der GÖD beglichen werden, fließen die Spenden dem
Integrationshaus, der Asylkoordination und Ehe ohne Grenzen zu –
„SPENDE FÜR GÖD-DEMOKRATISIERUNG“
auf Kontonummer: 502 014 723 00, BLZ 12000 lautend auf „Unabhängige
GewerkschafterInnen in der GÖD (UGöd)“

Glück auf!
Reinhart Sellner, von der UGöd für den GÖD-Vorstand nominiert
Beate Neunteufel-Zechner, UGöd-Vorsitzende
Rückruf Mobil: 0681 209 030 59